Voraussetzungen
Der Pflegefreibetrag honoriert Pflege oder Unterhalt, die dem Erblasser zugutekamen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 10. Mai 2017, II R 37/15) steht er auch Kindern zu, obwohl sie gesetzlich unterhaltspflichtig sind. Ein festgestellter Pflegegrad ist hilfreich, aber nicht zwingend, es kommt auf die tatsächliche Pflegebedürftigkeit an.
Der Betrag gilt neben dem persönlichen Freibetrag und dem Hausrat. Nachgewiesen werden sollten Art, Dauer und Umfang der Pflege, zum Beispiel durch ein Pflegetagebuch.
Höhe
Bis zu 20.000 € werden befreit, soweit das Zugewendete angemessen ist. Die Finanzverwaltung orientiert sich an den Sätzen der Pflegeversicherung oder an üblichen Vergütungen für vergleichbare Leistungen.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Bis zu 20.000 €, soweit das als angemessenes Entgelt für die Pflege gilt.
Bekommen auch Kinder den Pflegefreibetrag?
Ja, laut BFH-Urteil vom 10. Mai 2017 (II R 37/15) auch gesetzlich unterhaltspflichtige Personen wie Kinder.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nicht zwingend, aber er erleichtert den Nachweis der Pflegebedürftigkeit.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.