Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaft und Schenkung · Pauschbetrag · § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Erbfallkostenpauschale 2026

Für Bestattung, Grabstein, Grabpflege und Nachlassabwicklung ziehst du ohne Nachweis pauschal 15.000 € vom Erbe ab; der Betrag gilt seit 2023 und je Erbfall insgesamt.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbfallkostenpauschale

202415.000 €
202515.000 €
202615.000 €

€ je Erbfall · § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG im Wortlaut

Was abgegolten ist

Die Pauschale deckt Kosten der Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal, die übliche Grabpflege sowie Kosten für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses. Sie wurde für Erbfälle ab 2023 von 10.300 € auf 15.000 € angehoben. Höhere Kosten kannst du mit Belegen nachweisen.

Laut Gesetz wird für diese Kosten insgesamt ein Betrag von 15.000 € abgezogen. Bei mehreren Erben ist die Pauschale nach Verwaltungsauffassung auf die Erben aufzuteilen, die die Kosten getragen haben.

Wirkung

Die Pauschale mindert den steuerpflichtigen Erwerb. Liegt ein Erbe in Steuerklasse I mit 11 % Steuersatz, spart sie bis zu 1.650 €. Unser Erbschaftsteuer-Rechner zieht sie mit deinem Anteil ab.

Einordnung: Pauschbetrag

Ein Pauschbetrag wird ohne Belege abgezogen. Weist du höhere Kosten nach, gelten diese; niedrigere Kosten musst du nicht belegen. Alle Freibeträge im Vergleich

Passender Rechner

Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG

Jetzt rechnen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erbfallkostenpauschale?

15.000 € je Erbfall für Erbfälle ab 2023.

Bekommt jeder Erbe 15.000 €?

Das Gesetz spricht von insgesamt 15.000 €. Die Finanzverwaltung verteilt die Pauschale auf die Erben, die Kosten getragen haben. Lass dich im Zweifel beraten.

Kann ich höhere Bestattungskosten absetzen?

Ja, mit Nachweis der tatsächlichen Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen