Freibeträge nach Verwandtschaft
Die Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. § 15 ErbStG ordnet jeden Erben einer von drei Steuerklassen zu, § 16 ErbStG bestimmt den persönlichen Freibetrag. Er gilt je Erwerber und je Erblasser: Erben zwei Kinder von ihrer Mutter, hat jedes Kind 400.000 € frei. Erben sie später vom Vater, steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Die Freibeträge sind seit der Erbschaftsteuerreform 2009 nicht mehr angehoben worden. Für 2024, 2025 und 2026 gelten identische Werte; eine Änderung ist bis zum Stand dieser Seite nicht beschlossen.
| Empfänger | Klasse | Freibetrag | Versorgung |
|---|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 256.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | I | 400.000 € | bis 52.000 € |
| Stiefkind | I | 400.000 € | bis 52.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | I | 200.000 € | |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist | I | 400.000 € | |
| Urenkel | I | 100.000 € | |
| Eltern oder Großeltern | I | 100.000 € | |
| Geschwister | II | 20.000 € | |
| Nichte oder Neffe | II | 20.000 € | |
| Stiefeltern | II | 20.000 € | |
| Schwiegerkind | II | 20.000 € | |
| Schwiegereltern | II | 20.000 € | |
| Geschiedener Ehepartner | II | 20.000 € | |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | III | 20.000 € | |
| Freunde, Patenkind und andere | III | 20.000 € |
Was zusätzlich steuerfrei bleibt
Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es sachliche Befreiungen: Hausrat bis 41.000 € und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 € in Steuerklasse I, das selbst bewohnte Familienheim unter Bedingungen, bis 20.000 € für Erben, die den Erblasser gepflegt haben, und den Versorgungsfreibetrag für Ehepartner (256.000 €) und Kinder bis 27 Jahre. Von Nachlass abgezogen werden Schulden und die Erbfallkostenpauschale von 15.000 €.
Was danach übrig bleibt, wird auf volle 100 € abgerundet und mit dem Steuersatz nach § 19 ErbStG besteuert: 7 % bis 30 % in Steuerklasse I, 15 % bis 43 % in Klasse II und 30 % bis 50 % in Klasse III.
Vorschenkungen zählen mit
Schenkungen derselben Person in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall werden mit dem Erbe zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag gilt für alles zusammen nur einmal. Wer früh schenkt und mehr als zehn Jahre verstreichen lässt, kann Freibeträge mehrfach nutzen.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Beispiele: Erbschaftsteuer nach Verwandtschaft
| Empfänger | 100.000 € | 300.000 € | 500.000 € | 1.000.000 € | 2.000.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 0 € | 0 € | 0 € | 26.840 € | 236.360 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | 0 € | 0 € | 11.000 € | 90.000 € | 304.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | 0 € | 11.000 € | 33.000 € | 152.000 € | 342.000 € |
| Eltern oder Großeltern | 0 € | 22.000 € | 60.000 € | 171.000 € | 361.000 € |
| Geschwister | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Nichte oder Neffe | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | 24.000 € | 84.000 € | 144.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Kinder 2026?
400.000 € je Kind und Elternteil, dazu bei Kindern bis 27 Jahre ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 €.
Wie viel darf man steuerfrei erben?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: von 20.000 € für Geschwister und Freunde bis 500.000 € für Ehepartner, plus Hausrat und gegebenenfalls Versorgungsfreibetrag.
Haben Lebensgefährten einen höheren Freibetrag?
Nein. Unverheiratete Partner gehören zur Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag und Steuersätzen ab 30 %.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 16 ErbStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.