Die Reform 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung neu gefasst. Seit 1. Januar 2025 sind die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt die Regelbesteuerung ab genau diesem Umsatz, nicht erst ab dem Folgejahr.
Bis 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr; maßgeblich war eine Prognose zu Jahresbeginn.
Was Kleinunternehmer beachten
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen keine Vorsteuer abziehen. Auf Rechnungen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Wer viel investiert oder überwiegend an Unternehmen verkauft, kann auf die Regelung verzichten und ist dann fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
Die Kleinunternehmergrenze betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen unabhängig davon an.
Einordnung: Grenze
Diese Grenze entscheidet über eine Rechtsfolge, etwa Sozialversicherungsfreiheit oder Umsatzsteuerbefreiung. Sie ist kein Abzug vom Einkommen. Alle Freibeträge im Vergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr.
Was passiert, wenn ich 2026 über 25.000 € komme?
Für 2026 bleibst du Kleinunternehmer, solange du 100.000 € nicht überschreitest. Ab 2027 giltst du dann als regelbesteuert.
Gilt die Grenze brutto oder netto?
Seit 2025 wird der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer gemessen, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnen.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 19 Abs. 1 UStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.