Was ein privates Veräußerungsgeschäft ist
Wer Gegenstände des Privatvermögens innerhalb der Spekulationsfrist kauft und wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Die Frist beträgt bei Grundstücken zehn Jahre, bei anderen Wirtschaftsgütern wie Kryptowährungen, physischem Gold oder Kunst ein Jahr. Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie ein gebrauchtes Auto sind ausgenommen.
Aktien und Fonds gehören nicht dazu, sie fallen unter die Kapitalerträge und den Sparerpauschbetrag.
Freigrenze mit Fallbeileffekt
Seit 2024 bleiben Gewinne steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 € betragen. Bei 999 € Gewinn zahlst du nichts, bei 1.000 € wird der gesamte Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei Ehepaaren gilt die Grenze für jeden Partner gesondert. Verluste lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, auch mit späteren Jahren.
Einordnung: Freigrenze
Eine Freigrenze stellt nur frei, solange sie nicht überschritten wird. Liegt der Betrag darüber, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Alle Freibeträge im Vergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne 2026?
Gewinne innerhalb der Jahresfrist bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt unter 1.000 € im Jahr liegen.
Gilt die Freigrenze für Immobilien?
Ja, rechnerisch auch für Grundstücke innerhalb von zehn Jahren. In der Praxis liegen Immobiliengewinne aber meist weit darüber. Eigengenutzte Wohnungen sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.
War die Grenze früher niedriger?
Bis einschließlich 2023 lag sie bei 600 €. Das Wachstumschancengesetz hat sie ab 2024 auf 1.000 € angehoben.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.