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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer · Freigrenze · § 22 Nr. 3 EStG

Freigrenze für sonstige Leistungen (256 €) 2026

Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen, etwa einer vermittelten Provision oder der Vermietung beweglicher Gegenstände, sind steuerfrei, wenn sie im Jahr weniger als 256 € betragen; ab 256 € ist der ganze Betrag steuerpflichtig.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Freigrenze für sonstige Leistungen (256 €)

2024256 €
2025256 €
2026256 €

€ im Jahr · § 22 Nr. 3 EStG im Wortlaut

Was unter § 22 Nr. 3 fällt

Die Vorschrift erfasst Einkünfte, die keiner anderen Einkunftsart zuzuordnen sind: gelegentliche Vermittlungsprovisionen, die Vermietung eines Autos, Wohnmobils oder anderer beweglicher Gegenstände, Entgelte für das Dulden einer Werbefläche, Preisgelder aus bestimmten Fernsehshows oder Belohnungen für eine einmalige Tätigkeit.

Gezählt wird der Überschuss nach Abzug der Werbungskosten, also Einnahmen minus Kosten.

Warum es eine Freigrenze ist

Bei 255 € bleibt alles steuerfrei, bei 256 € wird der volle Betrag versteuert, nicht nur der übersteigende Teil. Das ist der typische Fallbeileffekt einer Freigrenze. Wer knapp darüber liegt, sollte prüfen, ob alle Kosten berücksichtigt sind. Verluste aus solchen Leistungen lassen sich nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen.

Einordnung: Freigrenze

Eine Freigrenze stellt nur frei, solange sie nicht überschritten wird. Liegt der Betrag darüber, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Alle Freibeträge im Vergleich

Häufige Fragen

Ist Carsharing-Vermietung meines Autos steuerpflichtig?

Gelegentliche private Vermietung fällt unter § 22 Nr. 3 EStG. Bleibt der Überschuss nach Kosten unter 256 € im Jahr, ist er steuerfrei.

Gilt die Grenze pro Leistung oder pro Jahr?

Pro Kalenderjahr und für die Summe aller Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei Ehepaaren gilt sie für jeden Partner gesondert.

Was passiert bei genau 256 €?

Die Freigrenze greift nur bei weniger als 256 €. Bei 256 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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