Was der Grundfreibetrag ist
Der Grundfreibetrag ist die erste Zone des Einkommensteuertarifs in § 32a EStG. Bis zu dieser Grenze ist das zu versteuernde Einkommen steuerfrei, weil der Staat das Existenzminimum nicht besteuern darf. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden. Deshalb steigt der Betrag regelmäßig, sobald der Existenzminimumbericht der Bundesregierung einen höheren Bedarf ausweist.
Wichtig ist der Unterschied zum Bruttolohn: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davor sind schon Werbungskosten (mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €), Sonderausgaben wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und weitere Abzüge abgezogen. Wer 2026 brutto rund 16.000 € verdient, kann daher trotzdem keine Lohnsteuer zahlen.
So wirkt er im Tarif
Oberhalb des Grundfreibetrags beginnt die Progressionszone mit einem Eingangssteuersatz von 14 %. Der Grenzsteuersatz steigt dann linear bis 42 % bei 69.879 € (2026). Ab 277.826 € gilt der Spitzensteuersatz von 45 %. Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen wie ein Pauschbetrag, er ist in die Tarifformel eingebaut: Jeder steuerpflichtige Haushalt profitiert davon, auch Spitzenverdiener.
Bei der Zusammenveranlagung verdoppelt das Splittingverfahren den Effekt. Die Steuer wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und dann verdoppelt, praktisch gilt also ein Grundfreibetrag von 24.696 € für das Paar.
Was er für andere Grenzen bedeutet
An den Grundfreibetrag sind weitere Beträge gekoppelt. Der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG entspricht genau dem Grundfreibetrag, er steigt also automatisch mit. Auch die Frage, ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt davon ab, ob ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Passender Rechner
Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (§ 32a Abs. 1 und 5 EStG).
Muss ich unterhalb des Grundfreibetrags eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel nicht, solange keine Pflichtveranlagung nach § 46 EStG greift, etwa wegen Lohnersatzleistungen über 410 € oder der Steuerklassenkombination III/V. Eine freiwillige Erklärung kann sich lohnen, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja. Er gilt für jedes zu versteuernde Einkommen, egal aus welcher Einkunftsart. Bei Rentnern zählt nur der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 32a Abs. 1 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
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