Wer unterstützt werden kann
Der Abzug gilt für Unterhalt an Personen, die dir oder deinem Ehepartner gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind: Eltern, Großeltern, Kinder ohne Kindergeldanspruch, der getrennt lebende Ehepartner. Gleichgestellt sind Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, wenn deren Sozialleistungen wegen deines Einkommens gekürzt werden.
Für Kinder, für die jemand Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhält, gibt es den Abzug nicht. Dort sind die Kosten schon über den Familienleistungsausgleich abgegolten.
Die Höhe und die Kürzung
Der Höchstbetrag entspricht seit 2010 dem Grundfreibetrag und steigt mit ihm: 11.784 € (2024), 12.096 € (2025), 12.348 € (2026). Er erhöht sich um die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die du für die unterstützte Person zahlst.
Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den Höchstbetrag, soweit sie 624 € im Jahr übersteigen. Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln werden voll angerechnet. Zudem darf die Person kein oder nur ein geringes Vermögen haben, die Finanzverwaltung setzt die Grenze bei 15.500 € an (R 33a.1 EStR).
Opfergrenze und Nachweise
Das Finanzamt prüft, ob der Unterhalt zu deinem eigenen Einkommen passt (Opfergrenze), und verlangt Nachweise wie Überweisungsbelege. Bar übergebener Unterhalt ins Ausland wird nur mit strengen Belegen anerkannt. Für Personen im Ausland kürzt die Ländergruppeneinteilung des BMF den Höchstbetrag je nach Wohnsitzstaat.
Einordnung: Höchstbetrag
Ein Höchstbetrag begrenzt einen Abzug nach oben. Du setzt deine tatsächlichen Kosten an, aber höchstens bis zu diesem Wert. Alle Freibeträge im Vergleich
Was bringt der Höchstbetrag in Euro?
Ein Abzug von 12.348 € senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst. Die Ersparnis hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab. So viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag spart der Betrag 2026 im Grundtarif ohne Kirchensteuer:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Ersparnis im Jahr |
|---|---|---|
| 20.000 € | 25 % | 1.570,00 € |
| 35.000 € | 30 % | 3.432,00 € |
| 50.000 € | 35 % | 4.073,00 € |
| 75.000 € | 42 % | 5.097,66 € |
| 100.000 € | 42 % | 5.803,13 € |
Berechnet mit dem Tarif 2026 nach § 32a EStG. Mit deinem Einkommen rechnen
Passender Rechner
Was bringt ein Freibetrag?: Steuerersparnis jedes Freibetrags bei deinem Einkommen
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt kann ich 2026 absetzen?
Bis zu 12.348 € im Jahr je unterstützter Person, zuzüglich übernommener Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, abzüglich eigener Einkünfte der Person über 624 €.
Kann ich Unterhalt an meine Eltern absetzen?
Ja, Eltern sind gesetzlich unterhaltsberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie bedürftig sind, also kein nennenswertes Vermögen haben und ihre Einkünfte den Bedarf nicht decken.
Was ist der Unterschied zum Realsplitting?
Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner kann alternativ als Sonderausgabe bis 13.805 € abgezogen werden (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), dann muss der Empfänger ihn versteuern.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 33a Abs. 1 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
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