Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Für jedes Kind stehen zwei Freibeträge zu: der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). 2026 sind das 3.414 € und 1.464 € je Elternteil, bei zusammen veranlagten Eltern zusammen 9.756 € je Kind.
Rückblick: 2024 betrug der Kinderfreibetrag 3.306 € (er wurde Ende 2024 rückwirkend angehoben), 2025 waren es 3.336 €. Der BEA-Freibetrag liegt seit 2021 unverändert bei 1.464 €.
| Jahr | Kinderfreibetrag (je Elternteil) | BEA (je Elternteil) | zusammen (beide Eltern) | Kindergeld im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 3.306 € | 1.464 € | 9.540 € | 3.000 € |
| 2025 | 3.336 € | 1.464 € | 9.600 € | 3.060 € |
| 2026 | 3.414 € | 1.464 € | 9.756 € | 3.108 € |
Die Günstigerprüfung
Im laufenden Jahr bekommst du Kindergeld, 2026 sind das 259 € im Monat oder 3.108 € im Jahr. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher wäre. Ist das so, zieht es die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld gegen. Du bekommst also immer den höheren Vorteil, nie beides.
Wann die Freibeträge günstiger sind, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Für ein zusammen veranlagtes Paar mit einem Kind liegt die Schwelle 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 €, unser Rechner zur Günstigerprüfung zeigt den genauen Wert für deine Situation.
Wo die Freibeträge immer wirken
Für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden die Freibeträge für Kinder immer abgezogen, auch wenn das Kindergeld günstiger ist. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug zählen sie nur für diese beiden Zuschläge, daher stehen Kinderfreibetragszähler auf der Lohnabrechnung.
Getrennt lebende Eltern erhalten jeweils den halben Freibetrag. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Elternteil den Freibetrag des anderen auf sich übertragen lassen, etwa wenn dieser keinen Unterhalt zahlt.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Passender Rechner
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?: Günstigerprüfung mit Schwelle für deine Familie
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
3.414 € je Elternteil, also 6.828 € für beide. Mit dem BEA-Freibetrag von 2 × 1.464 € ergeben sich 9.756 € je Kind.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein. Du gibst deine Kinder in der Anlage Kind an, die Günstigerprüfung macht das Finanzamt von selbst.
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Nein, nur den höheren Vorteil. Werden die Freibeträge abgezogen, wird das gezahlte Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 32 Abs. 6 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.