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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Kinder und Familie · Freibetrag · § 32 Abs. 6 EStG

BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) 2026

Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt 1.464 € je Elternteil und Kind (2.928 € für beide) und gilt seit 2021 unverändert, auch 2026.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung)

20241.464 €
20251.464 €
20261.464 €

€ je Elternteil und Kind · § 32 Abs. 6 EStG im Wortlaut

Wofür der BEA-Freibetrag steht

Neben dem sächlichen Existenzminimum, das der Kinderfreibetrag abdeckt, berücksichtigt das Steuerrecht den Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes. Beide Beträge werden gemeinsam in der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verglichen und nie getrennt.

Der Betrag gilt pauschal. Tatsächliche Kosten für Kita oder Tagesmutter kannst du zusätzlich als Kinderbetreuungskosten absetzen.

Übertragung bei getrennten Eltern

Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, den BEA-Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Der andere Elternteil kann widersprechen, wenn er Betreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nennenswertem Umfang betreut (§ 32 Abs. 6 Satz 8 und 9 EStG).

Einordnung: Freibetrag

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der BEA-Freibetrag 2026?

1.464 € je Elternteil, 2.928 € bei zusammen veranlagten Eltern.

Wird der BEA-Freibetrag erhöht?

Für 2024 bis 2026 ist er unverändert. Angehoben wurde nur der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum.

Bekomme ich den BEA-Freibetrag zusätzlich zum Kindergeld?

Nein, er ist Teil der Günstigerprüfung. Nur für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wirkt er immer.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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