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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Kinder und Familie · Höchstbetrag · § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) 2026

Seit 2025 kannst du 80 % der Kinderbetreuungskosten absetzen, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr; 2024 waren es zwei Drittel, höchstens 4.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag)

20242/3, max. 4.000 €
202580 %, max. 4.800 €neu
202680 %, max. 4.800 €

€ je Kind im Jahr · § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG im Wortlaut

Was absetzbar ist

Abziehbar sind Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, die zum Haushalt gehören: Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Babysitter, Au-pair (Betreuungsanteil). Bei Kindern mit einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, gilt keine Altersgrenze.

Nicht dazu gehören Verpflegung in der Kita, Unterricht wie Nachhilfe oder Musikschule und Freizeitaktivitäten wie Sportverein. Bezahlt werden muss per Überweisung auf das Konto des Betreuers, gegen Rechnung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Die Anhebung 2025

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz stieg der Anteil ab 2025 von zwei Dritteln auf 80 % und der Höchstbetrag von 4.000 € auf 4.800 € je Kind. Wer 6.000 € im Jahr für die Kita zahlt, kann damit 4.800 € als Sonderausgaben abziehen statt bisher 4.000 €.

Einordnung: Höchstbetrag

Ein Höchstbetrag begrenzt einen Abzug nach oben. Du setzt deine tatsächlichen Kosten an, aber höchstens bis zu diesem Wert. Alle Freibeträge im Vergleich

Was bringt der Höchstbetrag in Euro?

Ein Abzug von 4.800 € senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst. Die Ersparnis hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab. So viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag spart der Betrag 2026 im Grundtarif ohne Kirchensteuer:

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzErsparnis im Jahr
20.000 €25 %1.097,00 €
35.000 €30 %1.397,00 €
50.000 €35 %1.646,00 €
75.000 €42 %2.017,66 €
100.000 €42 %2.255,90 €

Berechnet mit dem Tarif 2026 nach § 32a EStG. Mit deinem Einkommen rechnen

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Häufige Fragen

Wie viel Kita-Gebühren kann ich 2026 absetzen?

80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind. Verpflegungsanteile musst du herausrechnen.

Zählt der Arbeitgeberzuschuss zur Kita?

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG mindern die absetzbaren Kosten.

Können Großeltern als Betreuer abgerechnet werden?

Ja, wenn ein klarer Vertrag besteht, eine Vergütung wie unter Fremden gezahlt wird und die Großeltern das Geld versteuern. Unentgeltliche Hilfe ist nicht absetzbar.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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