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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Kinder und Familie · Leistung · § 66 EStG

Kindergeld (Vergleichswert zum Kinderfreibetrag) 2026

Das Kindergeld beträgt 2026 genau 259 € im Monat je Kind (3.108 € im Jahr); es ist eine Steuervergütung, gegen die das Finanzamt den Vorteil der Kinderfreibeträge rechnet.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Kindergeld (Vergleichswert zum Kinderfreibetrag)

2024250 €
2025255 €neu
2026259 €neu

€ im Monat je Kind · § 66 EStG im Wortlaut

Kindergeld als vorab gezahlte Steuervergütung

Kindergeld ist steuersystematisch kein Sozialgeld, sondern eine Vergütung auf die Einkommensteuer (§ 31 EStG). Es wird monatlich von der Familienkasse gezahlt, unabhängig vom Einkommen. Seit 2023 ist der Betrag für alle Kinder gleich hoch: 250 € (2024), 255 € (2025), 259 € (2026).

Über § 66 Abs. 3 EStG ist das Kindergeld an den Kinderfreibetrag gekoppelt: Steigt der Freibetrag, wird das Kindergeld entsprechend erhöht.

Vergleich mit den Freibeträgen

In der Steuererklärung rechnet das Finanzamt aus, ob die Freibeträge mehr Steuer sparen, als das Kindergeld im Jahr gebracht hat. Für die meisten Familien bleibt es beim Kindergeld. Ab einem mittleren bis höheren Einkommen sind die Freibeträge günstiger, dann wird die Differenz erstattet.

Einordnung: Leistung

Das ist eine Zahlung, kein Abzug. Sie wird bei der Steuer mit dem Vorteil der zugehörigen Freibeträge verglichen. Alle Freibeträge im Vergleich

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € im Monat für jedes Kind, 3.108 € im Jahr.

Ist Kindergeld steuerpflichtig?

Nein. Es wird nur in der Günstigerprüfung mit dem Vorteil der Kinderfreibeträge verrechnet.

Bis wann gibt es Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag (§ 32 Abs. 4 EStG). Nach einer Erstausbildung darf das Kind höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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