Worauf sich die Freigrenze bezieht
Die Freigrenze bezieht sich nicht auf das Einkommen, sondern auf die festgesetzte Einkommensteuer (die Bemessungsgrundlage nach § 3 SolZG). Liegt sie bei Alleinstehenden 2026 bei höchstens 20.350 €, fällt kein Solidaritätszuschlag an. Das entspricht im Grundtarif einem zu versteuernden Einkommen von knapp 75.000 €, die genaue Grenze liefert unser Einkommensteuer-Rechner.
Für die Bemessungsgrundlage werden immer die Freibeträge für Kinder abgezogen, auch wenn das Kindergeld günstiger ist. Familien zahlen den Zuschlag deshalb erst bei höheren Einkommen.
Die Milderungszone
Oberhalb der Freigrenze springt der Zuschlag nicht sofort auf 5,5 %. Nach § 4 SolZG beträgt er höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. Erst wenn 5,5 % der Steuer kleiner sind als dieser Wert, gilt der volle Satz. Diese Zone verhindert einen Fallbeileffekt, wie ihn reine Freigrenzen sonst haben.
Wo die Freigrenze nicht gilt
Auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wird der Solidaritätszuschlag immer mit 5,5 % erhoben, die Freigrenze greift dort nicht. Wer niedrige Gesamteinkünfte hat, kann sich die Kapitalertragsteuer samt Zuschlag aber über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zurückholen.
Einordnung: Freigrenze
Eine Freigrenze stellt nur frei, solange sie nicht überschritten wird. Liegt der Betrag darüber, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Alle Freibeträge im Vergleich
Passender Rechner
Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen zahle ich 2026 Solidaritätszuschlag?
Bei Alleinstehenden ohne Kinder ab einem zu versteuernden Einkommen von knapp 75.000 €, dann zunächst in der Milderungszone. Maßgeblich ist, ob die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt.
Ist die Soli-Freigrenze ein Freibetrag?
Nein. Unter der Grenze fällt nichts an, darüber wird der Zuschlag auf die gesamte Steuer berechnet, abgefedert durch die Milderungszone nach § 4 SolZG.
Zahlen GmbHs Solidaritätszuschlag?
Ja. Für die Körperschaftsteuer gibt es keine Freigrenze, dort werden immer 5,5 % erhoben.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 3 Abs. 3 SolZG 1995 (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.