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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Arbeit und Beruf · Freigrenze · § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Sachbezugsfreigrenze (50 € im Monat) 2026

Sachbezüge vom Arbeitgeber wie Gutscheine oder Tankkarten bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie zusammen 50 € im Monat nicht übersteigen; ab 50,01 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Sachbezugsfreigrenze (50 € im Monat)

202450 €
202550 €
202650 €

€ im Monat · § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Wortlaut

Was als Sachbezug zählt

Sachbezüge sind Vorteile, die nicht in Geld bestehen: Warengutscheine, Prepaid-Karten für einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen, Tankgutscheine, ein Fitnessstudio-Abo. Gutscheine und Geldkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden.

Die Grenze von 50 € gilt seit 2022 und je Kalendermonat, eine Übertragung nicht genutzter Beträge auf andere Monate ist nicht möglich.

Achtung Freigrenze

Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag: Liegt der Vorteil bei 51 €, ist alles steuerpflichtig. Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Vorteil. Daneben gibt es eigene Regeln, etwa für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 € je Anlass (R 19.6 LStR), die nicht auf die 50 € angerechnet werden.

Einordnung: Freigrenze

Eine Freigrenze stellt nur frei, solange sie nicht überschritten wird. Liegt der Betrag darüber, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Alle Freibeträge im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?

50 € im Monat.

Ist ein 50-Euro-Gutschein jeden Monat steuerfrei?

Ja, wenn er zusätzlich zum Lohn gewährt wird und keine anderen Sachbezüge im selben Monat hinzukommen.

Was passiert, wenn ich 55 € bekomme?

Dann sind die vollen 55 € steuer- und beitragspflichtig, weil die Freigrenze überschritten ist.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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