Wie gerechnet wird
Die Pauschale gilt je Arbeitstag für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, gerechnet nach der kürzesten Straßenverbindung und nur für volle Kilometer. Hin- und Rückweg sind damit abgegolten. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, ob Auto, Fahrrad oder zu Fuß.
Beispiel 2026: 25 Kilometer an 220 Tagen ergeben 25 × 220 × 0,38 € = 2.090 €. Nach der alten Regel 2025 wären es 20 × 220 × 0,30 € + 5 × 220 × 0,38 € = 1.738 € gewesen.
Grenzen und Ausnahmen
Ohne eigenes Auto ist der Abzug auf 4.500 € im Jahr begrenzt, bei Fahrten mit dem eigenen oder überlassenen Pkw gibt es keine Obergrenze. Höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel dürfen statt der Pauschale angesetzt werden. Menschen mit Behinderung ab GdB 70 mit Merkzeichen G oder ab GdB 80 können die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Erst mit allen Werbungskosten zusammen oberhalb von 1.230 € wirkt sie sich aus.
Einordnung: Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag wird ohne Belege abgezogen. Weist du höhere Kosten nach, gelten diese; niedrigere Kosten musst du nicht belegen. Alle Freibeträge im Vergleich
Passender Rechner
Was bringt ein Freibetrag?: Steuerersparnis jedes Freibetrags bei deinem Einkommen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Entfernung (Steueränderungsgesetz 2025).
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein, nur die einfache Entfernung. Der Rückweg ist mit der Pauschale abgegolten.
Gilt die Pauschale auch für Fahrten mit dem Fahrrad?
Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig, nur die Obergrenze von 4.500 € gilt, wenn kein eigenes oder überlassenes Auto genutzt wird.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.