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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Arbeit und Beruf · Freibetrag · § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 2026

Zuwendungen bei einer Betriebsfeier bleiben bis 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung steuerfrei, für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr; nur der übersteigende Teil ist Arbeitslohn.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

2024110 €
2025110 €
2026110 €

€ je Veranstaltung und Teilnehmer · § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG im Wortlaut

Was eingerechnet wird

Zu den 110 € zählen alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer: Essen, Getränke, Raummiete, Musik, Transport, Geschenke bis 60 €. Die Gesamtkosten werden gleichmäßig auf alle Teilnehmer verteilt, Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet.

Die Feier muss allen Beschäftigten oder einer Abteilung offenstehen. Für die dritte und jede weitere Veranstaltung im Jahr gilt der Freibetrag nicht.

Freibetrag statt Freigrenze

Seit 2015 handelt es sich um einen Freibetrag: Kostet die Weihnachtsfeier 150 € je Kopf, sind nur 40 € Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diesen Teil pauschal mit 25 % versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG), dann ist er auch sozialversicherungsfrei.

Einordnung: Freibetrag

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für die Weihnachtsfeier?

110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung, für bis zu zwei Feiern im Jahr.

Zählt mein Partner mit?

Ja, die Kosten für Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet und auf seine 110 € angerechnet.

Was passiert bei Überschreitung?

Nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, den der Arbeitgeber pauschal versteuern kann.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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