Mittelpunkt der Tätigkeit
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Absetzbar ist es nur, wenn es den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, zum Beispiel bei einer Vollzeit-Homeoffice-Stelle oder einem Schriftsteller.
Seit 2023 kannst du statt der anteiligen Miete, Nebenkosten und AfA pauschal 1.260 € im Jahr ansetzen. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen fehlen, sinkt die Pauschale um ein Zwölftel.
Pauschale oder tatsächliche Kosten
Bei hohen Mieten lohnt sich der Einzelnachweis: Bei 15 m² Arbeitszimmer in einer 75 m² Wohnung mit 1.200 € Warmmiete im Monat sind 20 % von 14.400 € gleich 2.880 €. Ausstattung wie Schreibtisch und Computer ist zusätzlich als Arbeitsmittel absetzbar.
Einordnung: Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag wird ohne Belege abgezogen. Weist du höhere Kosten nach, gelten diese; niedrigere Kosten musst du nicht belegen. Alle Freibeträge im Vergleich
Was bringt der Pauschbetrag in Euro?
Ein Abzug von 1.260 € senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst. Die Ersparnis hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab. So viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag spart der Betrag 2026 im Grundtarif ohne Kirchensteuer:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Ersparnis im Jahr |
|---|---|---|
| 20.000 € | 25 % | 309,00 € |
| 35.000 € | 30 % | 375,00 € |
| 50.000 € | 35 % | 440,00 € |
| 75.000 € | 42 % | 530,66 € |
| 100.000 € | 42 % | 591,95 € |
Berechnet mit dem Tarif 2026 nach § 32a EStG. Mit deinem Einkommen rechnen
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Was bringt ein Freibetrag?: Steuerersparnis jedes Freibetrags bei deinem Einkommen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Arbeitszimmer-Pauschale?
1.260 € im Jahr, unabhängig von der Raumgröße.
Kann ich Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale kombinieren?
Nein, für denselben Zeitraum gilt entweder das eine oder das andere.
Brauche ich einen abgeschlossenen Raum?
Ja. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist kein Arbeitszimmer, dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.