Wie die Grenze entsteht
Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. 2024 waren es 538 € (Mindestlohn 12,41 €), 2025 556 € (12,82 €), 2026 603 € (13,90 €). Für 2027 ist der Mindestlohn bereits auf 14,60 € festgesetzt (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung), daraus ergeben sich 633 €.
Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Monaten eines Zeitjahres ist unschädlich.
Steuer beim Minijob
Steuerlich ist der Minijob meist erledigt, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % abführt. Der Verdienst taucht dann nicht in der Steuererklärung auf und zählt nicht zum Einkommen. Alternativ kann der Arbeitgeber nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abrechnen, was bei Steuerklasse I meist ebenfalls zu null Lohnsteuer führt.
Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob sozialversicherungsfrei, jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
Einordnung: Grenze
Diese Grenze entscheidet über eine Rechtsfolge, etwa Sozialversicherungsfreiheit oder Umsatzsteuerbefreiung. Sie ist kein Abzug vom Einkommen. Alle Freibeträge im Vergleich
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
603 € im Monat, im Jahresdurchschnitt also 7.236 €.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nicht, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % zahlt.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Bei einem Mindestlohn von 14,60 € ergeben sich 633 € im Monat.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 8 Abs. 1a SGB IV (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.