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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Ehrenamt · Freibetrag · § 3 Nr. 26a EStG

Ehrenamtspauschale 2026

Für ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, etwa als Vorstand, Kassenwart oder Platzwart, bleiben 2026 bis 960 € im Jahr steuerfrei (2024 und 2025: 840 €).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Ehrenamtspauschale

2024840 €
2025840 €
2026960 €neu

€ im Jahr · § 3 Nr. 26a EStG im Wortlaut

Wer die Pauschale nutzen kann

Die Ehrenamtspauschale gilt für jede nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung, die nicht schon unter den Übungsleiterfreibetrag fällt. Typisch sind Vereinsvorstände, Schriftführer, Kassierer, Platz- oder Gerätewarte, Helfer im Verkauf bei Vereinsfesten.

Ab 2026 beträgt sie 960 € im Jahr, 80 € im Monat. Vereinsvorstände dürfen nur eine Vergütung erhalten, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

Abgrenzung

Für dieselbe Tätigkeit kannst du entweder den Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale nutzen, nicht beides. Wer zwei verschiedene Tätigkeiten ausübt, etwa als Trainer und als Kassenwart, kann beide Freibeträge nebeneinander nutzen.

Einordnung: Freibetrag

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026?

960 € im Jahr, das sind 80 € im Monat.

Kann ich Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag kombinieren?

Ja, für unterschiedliche Tätigkeiten. Für dieselbe Tätigkeit nur einen der beiden.

Gilt die Pauschale für Feuerwehrleute?

Für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen gelten eigene Regeln nach § 3 Nr. 12 EStG mit Mindestbeträgen der Lohnsteuerrichtlinien.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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