Wofür die Freigrenze gedacht ist
Die Freigrenze erfasst Kleinsterwerbe wie einen Garagenstellplatz, einen schmalen Grundstücksstreifen oder einen Anteil an einem Weg. Liegt die Gegenleistung bei höchstens 2.500 €, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Übersteigt sie die Grenze, wird der gesamte Betrag besteuert.
Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Weitere Befreiungen
Daneben befreit § 3 GrEStG Erwerbe zwischen Ehegatten und Lebenspartnern, zwischen Eltern und Kindern (Verwandte in gerader Linie) sowie Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung, die schon der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen.
Einordnung: Freigrenze
Eine Freigrenze stellt nur frei, solange sie nicht überschritten wird. Liegt der Betrag darüber, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Alle Freibeträge im Vergleich
Häufige Fragen
Muss ich für einen Stellplatz für 2.000 € Grunderwerbsteuer zahlen?
Nein, bis 2.500 € Gegenleistung ist der Erwerb befreit.
Zahlen Kinder Grunderwerbsteuer, wenn sie von den Eltern kaufen?
Nein, Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG befreit.
Ist die Grenze ein Freibetrag?
Nein. Bei 2.600 € wird die Steuer auf den vollen Betrag berechnet.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 3 Nr. 1 GrEStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.