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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Kapital und Vermögen · Freigrenze · § 3 Nr. 1 GrEStG

Freigrenze bei der Grunderwerbsteuer 2026

Grundstückskäufe mit einer Gegenleistung von höchstens 2.500 € sind von der Grunderwerbsteuer befreit; darüber fällt der volle Landessatz von 3,5 bis 6,5 % auf den gesamten Kaufpreis an.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Freigrenze bei der Grunderwerbsteuer

20242.500 €
20252.500 €
20262.500 €

€ Kaufpreis · § 3 Nr. 1 GrEStG im Wortlaut

Wofür die Freigrenze gedacht ist

Die Freigrenze erfasst Kleinsterwerbe wie einen Garagenstellplatz, einen schmalen Grundstücksstreifen oder einen Anteil an einem Weg. Liegt die Gegenleistung bei höchstens 2.500 €, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Übersteigt sie die Grenze, wird der gesamte Betrag besteuert.

Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Weitere Befreiungen

Daneben befreit § 3 GrEStG Erwerbe zwischen Ehegatten und Lebenspartnern, zwischen Eltern und Kindern (Verwandte in gerader Linie) sowie Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung, die schon der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen.

Einordnung: Freigrenze

Eine Freigrenze stellt nur frei, solange sie nicht überschritten wird. Liegt der Betrag darüber, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Alle Freibeträge im Vergleich

Häufige Fragen

Muss ich für einen Stellplatz für 2.000 € Grunderwerbsteuer zahlen?

Nein, bis 2.500 € Gegenleistung ist der Erwerb befreit.

Zahlen Kinder Grunderwerbsteuer, wenn sie von den Eltern kaufen?

Nein, Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG befreit.

Ist die Grenze ein Freibetrag?

Nein. Bei 2.600 € wird die Steuer auf den vollen Betrag berechnet.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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