Was die Aktivrente ist
Mit dem Aktivrentengesetz hat der Gesetzgeber ab 2026 einen neuen Freibetrag in § 3 Nr. 21 EStG geschaffen. Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter als Arbeitnehmer arbeitet, kann bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei verdienen. Begünstigt sind Einnahmen für Arbeit ab dem Monat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Der Name ist irreführend: Es handelt sich nicht um eine Rente, sondern um einen Freibetrag für Arbeitslohn. Die gesetzliche Rente selbst wird weiter nach den normalen Regeln besteuert.
Voraussetzungen und Grenzen
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber für die Beschäftigung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, wie es bei regulären Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze üblich ist. Einnahmen, die schon nach anderen Vorschriften steuerfrei sind, zählen nicht doppelt. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen fehlen, sinkt der Freibetrag um ein Zwölftel. Wer etwa im Juli die Regelaltersgrenze erreicht, kann den Betrag ab August anteilig nutzen.
Gewinne aus selbständiger Arbeit oder Gewerbe sind nicht begünstigt. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen gilt der Betrag nur einmal; in Steuerklasse VI muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber bestätigen, dass er ihn nicht schon anderswo nutzt.
Zusammenspiel mit Rente und Altersentlastungsbetrag
Die Rente zählt weiter mit ihrem steuerpflichtigen Anteil zum Einkommen. Der steuerfreie Arbeitslohn erhöht die Steuer auf die Rente nicht. Der Altersentlastungsbetrag kann für Arbeitslohn über dem Freibetrag und für andere Einkünfte hinzukommen. Ob und wie sich Sozialversicherungsbeiträge auswirken, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, nicht nach dieser Steuerbefreiung.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Was bringt der Freibetrag in Euro?
Ein Abzug von 24.000 € senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst. Die Ersparnis hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab. So viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag spart der Betrag 2026 im Grundtarif ohne Kirchensteuer:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Ersparnis im Jahr |
|---|---|---|
| 20.000 € | 25 % | 1.570,00 € |
| 35.000 € | 30 % | 5.670,00 € |
| 50.000 € | 35 % | 7.431,00 € |
| 75.000 € | 42 % | 9.464,66 € |
| 100.000 € | 42 % | 11.279,52 € |
Berechnet mit dem Tarif 2026 nach § 32a EStG. Mit deinem Einkommen rechnen
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Was bringt ein Freibetrag?: Steuerersparnis jedes Freibetrags bei deinem Einkommen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Aktivrente 2026?
Bis 24.000 € Arbeitslohn im Jahr bleiben steuerfrei, rechnerisch 2.000 € im Monat (§ 3 Nr. 21 EStG).
Gilt die Aktivrente für Selbstständige?
Nein, begünstigt ist nur Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit, für den der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
Ab wann gilt der Freibetrag?
Für Arbeit ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, frühestens ab Januar 2026.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 3 Nr. 21 EStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.