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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Rente und Alter · Pauschbetrag · § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG

Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten 2026

Für Renten zieht das Finanzamt 2026 automatisch 102 € Werbungskosten im Jahr ab; derselbe Betrag gilt für Pensionen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten

2024102 €
2025102 €
2026102 €

€ im Jahr · § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG im Wortlaut

Wofür die 102 € stehen

Auch Rentner haben Kosten, die mit ihren Einkünften zusammenhängen: Gebühren für Rentenberatung, Gewerkschaftsbeiträge im Ruhestand, Prozesskosten wegen der Rente. Pauschal werden dafür 102 € abgezogen, höhere Kosten kannst du nachweisen.

Der Pauschbetrag gilt einmal für alle Renten nach § 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG zusammen, also gesetzliche Rente, Riester- und Betriebsrente.

Einordnung: Pauschbetrag

Ein Pauschbetrag wird ohne Belege abgezogen. Weist du höhere Kosten nach, gelten diese; niedrigere Kosten musst du nicht belegen. Alle Freibeträge im Vergleich

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale für Rentner?

102 € im Jahr für alle Renten zusammen.

Bekommen Rentner mit Minijob zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Bei individuell versteuertem Lohn ja, dann gelten 1.230 € für den Lohn und 102 € für die Rente.

Muss ich die 102 € beantragen?

Nein, sie werden automatisch berücksichtigt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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