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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 14.10.2026

Einkommensteuer-Rechner 2024, 2025, 2026

Berechne die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG für dein zu versteuerndes Einkommen, mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Grenz- und Durchschnittssteuersatz und der Formel Schritt für Schritt.

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Einkommensteuer an, darüber steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf 42 % und ab 277.826 € auf 45 %.

Taschenrechner und Formulare für die Steuererklärung
Deine Angaben
€
Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Steht im Steuerbescheid.
Einkommensteuer 202410.872 €Grundtarif, zweite Progressionszone
Solidaritätszuschlag0,00 €Freigrenze nicht überschritten
Durchschnittssteuersatz21,74 %Einkommensteuer ÷ zu versteuerndes Einkommen
Grenzsteuersatz36 %auf die nächsten 100 €
Steuerlast im Jahr
Zu versteuerndes Einkommen50.000 €
Einkommensteuer (§ 32a EStG)10.872 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Summe10.872,00 €
Pro Monat906,00 €
Gleiches Einkommen, anderes Jahr
2024 (Grundfreibetrag 11.784 €)10.872 €
2025 (Grundfreibetrag 12.096 €)10.691 €
2026 (Grundfreibetrag 12.348 €)10.548 €
Grundtarif (Einzelveranlagung)10.872 €
Splittingtarif (Zusammenveranlagung)6.046 €

Von jedem zusätzlichen Euro gehen rund 36 % an Einkommensteuer, im Schnitt zahlst du 21,74 % auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Ein Freibetrag von 1.000 € spart dir deshalb etwa 360 € Einkommensteuer.

Szenarien

Was sich bei mehr oder weniger Einkommen ändert
Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerUnterschied
40.000 €7.461 €−3.411 €
45.000 €9.121 €−1.751 €
55.000 €12.714 €1.842 €
60.000 €14.646 €3.774 €
Rechenweg nach § 32a EStG 2024
  1. Ausgangswert: zu versteuerndes Einkommen 50.000 €, x = 50.000 €.
  2. Zone 3: z = (x − 17.005 €) ÷ 10.000 = 3,2995. Steuer = (181,19 × z + 2.397) × z + 991,21 = 10.872 € (abgerundet).
  3. Solidaritätszuschlag: entfällt, die Steuer liegt nicht über der Freigrenze von 18.130 € (§§ 3, 4 SolZG).

Ergebnis als Link teilen Deine Eingaben stehen danach in der Adresse, etwa für das Gespräch mit der Steuerberatung.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Wie der Einkommensteuertarif aufgebaut ist

Der Tarif in § 32a EStG hat fünf Zonen. In der Nullzone bis zum Grundfreibetrag ist das Einkommen steuerfrei. In zwei Progressionszonen steigt der Grenzsteuersatz linear, von 14 % auf 24 % und dann auf 42 %. Ab der vierten Zone gilt ein fester Grenzsteuersatz von 42 %, ab der fünften Zone von 45 %.

Der Grenzsteuersatz gilt jeweils nur für den nächsten Euro, nicht für das ganze Einkommen. Deshalb liegt der Durchschnittssteuersatz immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz. Wer 60.000 € zu versteuern hat, zahlt 2026 im Grundtarif rund 23,7 % im Schnitt.

Tarifzonen nach § 32a EStG
Zone202420252026
Grundfreibetrag bis11.784 €12.096 €12.348 €
Erste Progressionszone bis17.005 €17.443 €17.799 €
42 % ab66.761 €68.481 €69.879 €
45 % ab277.826 €277.826 €277.826 €
Soli-Freigrenze (Steuerbetrag)18.130 €19.950 €20.350 €

Splitting für Ehepaare

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden nach dem Splittingverfahren besteuert: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und verdoppelt. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen spart das viel, bei gleich hohen Einkommen nichts. Der Rechner zeigt Grund- und Splittingtarif nebeneinander.

Was der Rechner nicht abbildet

Gerechnet wird die tarifliche Einkommensteuer. Nicht enthalten sind der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, Steuerermäßigungen wie für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, die Anrechnung der Gewerbesteuer, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Sondertarife für außerordentliche Einkünfte. Kinderfreibeträge musst du selbst vom Einkommen abziehen, wenn sie günstiger sind als das Kindergeld; das prüft der Rechner zur Günstigerprüfung.

Beispielrechnungen

Einkommensteuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen
EinkommenGrundtarifSplitting
20.000 €1.570 €0 €
30.000 €4.217 €870 €
40.000 €7.209 €3.140 €
50.000 €10.548 €5.700 €
60.000 €14.233 €8.434 €
80.000 €22.464 €14.418 €
100.000 €30.864 €21.096 €
150.000 €51.864 €40.728 €

Weitere Stufen von 15.000 € bis 300.000 € findest du in der Einkommensteuer-Tabelle.

Häufige Fragen

Wie viel Einkommensteuer zahle ich bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen?

Im Grundtarif 2026 10.548 €, im Splittingtarif 5.700 €, jeweils ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen.

Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?

Im Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Für eine Schätzung ziehst du vom Bruttolohn Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen) und weitere Abzüge ab.

Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz 2026?

42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif; im Splittingtarif ab dem doppelten Wert.

Wann zahle ich Solidaritätszuschlag?

Wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Splitting 40.700 €) übersteigt. Darüber steigt er in einer Milderungszone bis auf 5,5 %.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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