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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

Wie viel Steuer bei 100.000 €?

2026 kostet ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 € im Grundtarif 30.864 € Einkommensteuer, zusammen veranlagt 21.096 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 202630.864 €Proportionalzone 42 %
Splitting21.096 €zusammen veranlagt
Durchschnitt30,86 %Grundtarif
Grenzsteuersatz42 %nächste 100 €

Einordnung

Für 100.000 € gilt im Grundtarif die Proportionalzone 42 %. Von 100.000 € sind 12.348 € durch den Grundfreibetrag steuerfrei. Oberhalb der Freigrenze von 20.350 € kommt ein Solidaritätszuschlag von 1.251,16 € hinzu. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 2.777,76 € (9 %) oder 2.469,12 € (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Monatlich entspricht das etwa 2.572 €.

Ein Alleinverdienerpaar spart durch das Splitting 9.768 €, ein Paar mit gleichen Einkommen nichts. Der Grenzsteuersatz liegt bei 42 %, der Durchschnittssteuersatz bei 30,86 %. Die Tarifanpassung zu 2026 spart bei diesem Einkommen 224 € gegenüber 2025.

Steuer nach Jahr und Veranlagung

JahrGrundtarifSplitting
202431.363 €21.744 €
202531.088 €21.382 €
202630.864 €21.096 €

Paare mit zusammen 100.000 €

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
50.000 € / 50.000 €21.096 €21.096 €0 €
70.000 € / 30.000 €22.481 €21.096 €1.385 €
60.000 € / 40.000 €21.442 €21.096 €346 €

Benachbarte Einkommen

EinkommenGrundtarifUnterschied
90.000 €26.664 €−4.200 €
95.000 €28.764 €−2.100 €
110.000 €35.064 €4.200 €
120.000 €39.264 €8.400 €

Ersparnis durch Freibeträge

FreibetragErsparnis
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €)2.001,89 €
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €)2.255,90 €
Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €)5.803,13 €
Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) (1.260 €)591,95 €
Altersentlastungsbetrag (608 €)285,34 €

Eigene Werte

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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