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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

120.000 € zu versteuerndes Einkommen: Einkommensteuer 2026

Einkommensteuer 2026 für 120.000 €: 39.264 € (Grundtarif), 28.466 € (Splitting).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 202639.264 €Proportionalzone 42 %
Splitting28.466 €zusammen veranlagt
Durchschnitt32,72 %Grundtarif
Grenzsteuersatz42 %nächste 100 €

Was die Zahlen bedeuten

120.000 € liegt im Tarif 2026 in der Proportionalzone 42 %. Von 120.000 € sind 12.348 € durch den Grundfreibetrag steuerfrei. Auf den Monat umgelegt sind das rund 3.272 € Einkommensteuer. Die Tarifanpassung zu 2026 spart bei diesem Einkommen 224 € gegenüber 2025. Oberhalb der Freigrenze von 20.350 € kommt ein Solidaritätszuschlag von 2.159,52 € hinzu.

Der Splittingvorteil hängt von der Verteilung ab: bei gleich hohen Einkommen null, bei einem Alleinverdiener 10.798 €. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 3.533,76 € (9 %) oder 3.141,12 € (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Jeder weitere Euro wird mit rund 42 % besteuert, im Durchschnitt sind es 32,72 %.

Grund- und Splittingtarif im Jahresvergleich

JahrGrundtarifSplitting
202439.763 €29.292 €
202539.488 €28.830 €
202639.264 €28.466 €

Paare mit zusammen 120.000 €

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
96.000 € / 24.000 €31.771 €28.466 €3.305 €
60.000 € / 60.000 €28.466 €28.466 €0 €
84.000 € / 36.000 €30.115 €28.466 €1.649 €

Benachbarte Einkommen

EinkommenGrundtarifUnterschied
100.000 €30.864 €−8.400 €
110.000 €35.064 €−4.200 €
130.000 €43.464 €4.200 €
140.000 €47.664 €8.400 €

Ersparnis durch Freibeträge

FreibetragErsparnis
Freibetrag für Land- und Forstwirte (900 €)398,79 €
Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €)164,58 €
Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn ab Regelaltersgrenze) (24.000 €)11.188,28 €
Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer (1.260 €)558,10 €
Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €)5.711,89 €

Eigene Werte

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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