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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

40.000 € zu versteuerndes Einkommen: Einkommensteuer 2026

2026 kostet ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 € im Grundtarif 7.209 € Einkommensteuer, zusammen veranlagt 3.140 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 20267.209 €zweite Progressionszone
Splitting3.140 €zusammen veranlagt
Durchschnitt18,02 %Grundtarif
Grenzsteuersatz32 %nächste 100 €

Was die Zahlen bedeuten

40.000 € liegt im Tarif 2026 in der zweite Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Monatlich entspricht das etwa 600 €. Im Vergleich zu 2025 zahlst du 111 € weniger, weil die Tarifeckwerte angehoben wurden. Auf die nächsten 100 € entfallen etwa 32 %, während die Steuer insgesamt 18,02 % des Einkommens ausmacht. Ein Alleinverdienerpaar spart durch das Splitting 4.069 €, ein Paar mit gleichen Einkommen nichts.

Die Soli-Freigrenze von 20.350 € wird nicht erreicht. Mit 9 % Kirchensteuer kämen 648,81 € hinzu, mit 8 % 576,72 €. Bis zur 42-%-Zone fehlen noch 29.879 €.

Drei Jahre, zwei Tarife

JahrGrundtarifSplitting
20247.461 €3.450 €
20257.320 €3.278 €
20267.209 €3.140 €

Paare mit zusammen 40.000 €

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
20.000 € / 20.000 €3.140 €3.140 €0 €
24.000 € / 16.000 €3.220 €3.140 €80 €
40.000 € / 0 €7.209 €3.140 €4.069 €

Benachbarte Einkommen

EinkommenGrundtarifUnterschied
30.000 €4.217 €−2.992 €
35.000 €5.670 €−1.539 €
45.000 €8.835 €1.626 €
50.000 €10.548 €3.339 €

Was Freibeträge bei diesem Einkommen bringen

FreibetragErsparnis
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €)1.479,00 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €)11,00 €
Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €)117,00 €
Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) (1.260 €)396,00 €
Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €)3.645,00 €

Eigene Werte

Splitting, Kirchensteuer und Jahr im Rechner ändern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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