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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

45.000 € zu versteuerndes Einkommen: Einkommensteuer 2026

Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 im Grundtarif 8.835 € und im Splittingtarif 4.398 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 20268.835 €zweite Progressionszone
Splitting4.398 €zusammen veranlagt
Durchschnitt19,63 %Grundtarif
Grenzsteuersatz34 %nächste 100 €

So liest du das Ergebnis

45.000 € liegt im Tarif 2026 in der zweite Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Gegenüber 2025 sinkt die Steuer für dasselbe Einkommen um 126 €, vor allem wegen des höheren Grundfreibetrags. Der Splittingvorteil hängt von der Verteilung ab: bei gleich hohen Einkommen null, bei einem Alleinverdiener 4.437 €. Monatlich entspricht das etwa 736 €. Die Soli-Freigrenze von 20.350 € wird nicht erreicht.

Jeder weitere Euro wird mit rund 34 % besteuert, im Durchschnitt sind es 19,63 %. Erst 24.879 € mehr Einkommen würden den Spitzensteuersatz von 42 % erreichen. Mit 9 % Kirchensteuer kämen 795,15 € hinzu, mit 8 % 706,80 €.

Drei Jahre, zwei Tarife

JahrGrundtarifSplitting
20249.121 €4.726 €
20258.961 €4.544 €
20268.835 €4.398 €

Paare mit zusammen 45.000 €

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
36.000 € / 9.000 €5.971 €4.398 €1.573 €
31.500 € / 13.500 €4.816 €4.398 €418 €
27.000 € / 18.000 €4.469 €4.398 €71 €

Weitere Stufen der Tabelle

EinkommenGrundtarifUnterschied
35.000 €5.670 €−3.165 €
40.000 €7.209 €−1.626 €
50.000 €10.548 €1.713 €
55.000 €12.347 €3.512 €

Was Freibeträge bei diesem Einkommen bringen

FreibetragErsparnis
Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €)123,00 €
Pflege-Pauschbetrag (1.100 €)365,00 €
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €)1.562,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) (1.230 €)408,00 €
Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) (1.260 €)418,00 €

Eigene Werte

Splitting, Kirchensteuer und Jahr im Rechner ändern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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