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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

55.000 € zu versteuerndes Einkommen: Einkommensteuer 2026

Einkommensteuer 2026 für 55.000 €: 12.347 € (Grundtarif), 7.046 € (Splitting).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 202612.347 €zweite Progressionszone
Splitting7.046 €zusammen veranlagt
Durchschnitt22,45 %Grundtarif
Grenzsteuersatz37 %nächste 100 €

Was die Zahlen bedeuten

55.000 € liegt im Tarif 2026 in der zweite Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Der Grenzsteuersatz liegt bei 37 %, der Durchschnittssteuersatz bei 22,45 %. Die Kirchensteuer betrüge 1.111,23 € bei 9 % beziehungsweise 987,76 € bei 8 %. Die Proportionalzone mit 42 % beginnt 14.879 € weiter oben. Im Vergleich zu 2025 zahlst du 162 € weniger, weil die Tarifeckwerte angehoben wurden.

Der Splittingvorteil hängt von der Verteilung ab: bei gleich hohen Einkommen null, bei einem Alleinverdiener 5.301 €. Die Soli-Freigrenze von 20.350 € wird nicht erreicht. Monatlich entspricht das etwa 1.028 €.

Drei Jahre, zwei Tarife

JahrGrundtarifSplitting
202412.714 €7.412 €
202512.509 €7.208 €
202612.347 €7.046 €

Splitting bei unterschiedlicher Verteilung

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
27.500 € / 27.500 €7.046 €7.046 €0 €
33.000 € / 22.000 €7.150 €7.046 €104 €
44.000 € / 11.000 €8.503 €7.046 €1.457 €

Etwas mehr, etwas weniger

EinkommenGrundtarifUnterschied
45.000 €8.835 €−3.512 €
50.000 €10.548 €−1.799 €
60.000 €14.233 €1.886 €
65.000 €16.205 €3.858 €

Ersparnis durch Freibeträge

FreibetragErsparnis
Altersentlastungsbetrag (608 €)223,00 €
Behinderten-Pauschbetrag (1.140 €)418,00 €
Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €)4.286,00 €
Pflege-Pauschbetrag (1.100 €)403,00 €
Freibetrag für Land- und Forstwirte (900 €)330,00 €

Eigene Werte

Splitting, Kirchensteuer und Jahr im Rechner ändern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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