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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

Steuer auf 60.000 €: Grundtarif und Splitting 2026

Einkommensteuer 2026 für 60.000 €: 14.233 € (Grundtarif), 8.434 € (Splitting).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 202614.233 €zweite Progressionszone
Splitting8.434 €zusammen veranlagt
Durchschnitt23,72 %Grundtarif
Grenzsteuersatz38 %nächste 100 €

So liest du das Ergebnis

Für 60.000 € gilt im Grundtarif die zweite Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Der Grenzsteuersatz liegt bei 38 %, der Durchschnittssteuersatz bei 23,72 %. Im Vergleich zu 2025 zahlst du 182 € weniger, weil die Tarifeckwerte angehoben wurden. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, die Steuer bleibt unter der Freigrenze von 20.350 €. Verdienen beide Partner je die Hälfte, bringt das Splitting keinen Vorteil; verdient einer allein, spart es 5.799 €.

Je Monat ergibt sich ein Betrag von rund 1.186 €. Die Kirchensteuer betrüge 1.280,97 € bei 9 % beziehungsweise 1.138,64 € bei 8 %. Bis zur 42-%-Zone fehlen noch 9.879 €.

Drei Jahre, zwei Tarife

JahrGrundtarifSplitting
202414.646 €8.824 €
202514.415 €8.606 €
202614.233 €8.434 €

Splitting bei unterschiedlicher Verteilung

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
48.000 € / 12.000 €9.852 €8.434 €1.418 €
36.000 € / 24.000 €8.558 €8.434 €124 €
60.000 € / 0 €14.233 €8.434 €5.799 €

Weitere Stufen der Tabelle

EinkommenGrundtarifUnterschied
50.000 €10.548 €−3.685 €
55.000 €12.347 €−1.886 €
65.000 €16.205 €1.972 €
70.000 €18.264 €4.031 €

So wirken Abzüge bei 60.000 €

FreibetragErsparnis
Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €)4.500,00 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €)14,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) (1.230 €)472,00 €
Altersentlastungsbetrag (608 €)234,00 €
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €)1.812,00 €

Eigene Werte

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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