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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

Einkommensteuer bei 20.000 € zu versteuerndem Einkommen

2026 kostet ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € im Grundtarif 1.570 € Einkommensteuer, zusammen veranlagt 0 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 20261.570 €zweite Progressionszone
Splitting0 €zusammen veranlagt
Durchschnitt7,85 %Grundtarif
Grenzsteuersatz25 %nächste 100 €

Einordnung

20.000 € liegt im Tarif 2026 in der zweite Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Monatlich entspricht das etwa 130 €. Ein Solidaritätszuschlag entsteht erst bei einer Steuer über 20.350 €. Der Grenzsteuersatz liegt bei 25 %, der Durchschnittssteuersatz bei 7,85 %. Im Vergleich zu 2025 zahlst du 69 € weniger, weil die Tarifeckwerte angehoben wurden.

Erst 49.879 € mehr Einkommen würden den Spitzensteuersatz von 42 % erreichen. Ein Alleinverdienerpaar spart durch das Splitting 1.570 €, ein Paar mit gleichen Einkommen nichts. Die Kirchensteuer betrüge 141,30 € bei 9 % beziehungsweise 125,60 € bei 8 %.

Drei Jahre, zwei Tarife

JahrGrundtarifSplitting
20241.725 €0 €
20251.639 €0 €
20261.570 €0 €

Splitting bei unterschiedlicher Verteilung

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
12.000 € / 8.000 €0 €0 €0 €
20.000 € / 0 €1.570 €0 €1.570 €
10.000 € / 10.000 €0 €0 €0 €

Etwas mehr, etwas weniger

EinkommenGrundtarifUnterschied
15.000 €435 €−1.135 €
25.000 €2.850 €1.280 €
30.000 €4.217 €2.647 €

Ersparnis durch Freibeträge

FreibetragErsparnis
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €)1.097,00 €
Freibetrag für Land- und Forstwirte (900 €)221,00 €
Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €)91,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) (1.230 €)301,00 €
Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €)1.570,00 €

Eigene Werte

Splitting, Kirchensteuer und Jahr im Rechner ändern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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