Einordnung
20.000 € liegt im Tarif 2026 in der zweite Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Monatlich entspricht das etwa 130 €. Ein Solidaritätszuschlag entsteht erst bei einer Steuer über 20.350 €. Der Grenzsteuersatz liegt bei 25 %, der Durchschnittssteuersatz bei 7,85 %. Im Vergleich zu 2025 zahlst du 69 € weniger, weil die Tarifeckwerte angehoben wurden.
Erst 49.879 € mehr Einkommen würden den Spitzensteuersatz von 42 % erreichen. Ein Alleinverdienerpaar spart durch das Splitting 1.570 €, ein Paar mit gleichen Einkommen nichts. Die Kirchensteuer betrüge 141,30 € bei 9 % beziehungsweise 125,60 € bei 8 %.
Drei Jahre, zwei Tarife
| Jahr | Grundtarif | Splitting |
|---|---|---|
| 2024 | 1.725 € | 0 € |
| 2025 | 1.639 € | 0 € |
| 2026 | 1.570 € | 0 € |
Splitting bei unterschiedlicher Verteilung
| Verteilung | Getrennt | Splitting | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 12.000 € / 8.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 20.000 € / 0 € | 1.570 € | 0 € | 1.570 € |
| 10.000 € / 10.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Etwas mehr, etwas weniger
Ersparnis durch Freibeträge
| Freibetrag | Ersparnis |
|---|---|
| Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €) | 1.097,00 € |
| Freibetrag für Land- und Forstwirte (900 €) | 221,00 € |
| Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €) | 91,00 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) (1.230 €) | 301,00 € |
| Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €) | 1.570,00 € |
Eigene Werte
Splitting, Kirchensteuer und Jahr im Rechner ändern.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.