Einordnung
15.000 € liegt im Tarif 2026 in der erste Progressionszone. Der Grundfreibetrag von 12.348 € ist in die Rechnung eingebaut. Je Monat ergibt sich ein Betrag von rund 36 €. Verdienen beide Partner je die Hälfte, bringt das Splitting keinen Vorteil; verdient einer allein, spart es 435 €. Der Grenzsteuersatz liegt bei 19 %, der Durchschnittssteuersatz bei 2,9 %. Im Vergleich zu 2025 zahlst du 50 € weniger, weil die Tarifeckwerte angehoben wurden.
Bis zur 42-%-Zone fehlen noch 54.879 €. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 39,15 € (9 %) oder 34,80 € (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Solidaritätszuschlag fällt nicht an, die Steuer bleibt unter der Freigrenze von 20.350 €.
Grund- und Splittingtarif im Jahresvergleich
| Jahr | Grundtarif | Splitting |
|---|---|---|
| 2024 | 548 € | 0 € |
| 2025 | 485 € | 0 € |
| 2026 | 435 € | 0 € |
Paare mit zusammen 15.000 €
| Verteilung | Getrennt | Splitting | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 12.000 € / 3.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 7.500 € / 7.500 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 10.500 € / 4.500 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Benachbarte Einkommen
Was Freibeträge bei diesem Einkommen bringen
| Freibetrag | Ersparnis |
|---|---|
| Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn ab Regelaltersgrenze) (24.000 €) | 435,00 € |
| Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €) | 435,00 € |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) | 435,00 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) (1.230 €) | 218,00 € |
| Unterhaltshöchstbetrag (12.348 €) | 435,00 € |
Eigene Werte
Splitting, Kirchensteuer und Jahr im Rechner ändern.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.