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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

Steuer auf 80.000 €: Grundtarif und Splitting 2026

Bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 im Grundtarif 22.464 € und im Splittingtarif 14.418 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 202622.464 €Proportionalzone 42 %
Splitting14.418 €zusammen veranlagt
Durchschnitt28,08 %Grundtarif
Grenzsteuersatz42 %nächste 100 €

So liest du das Ergebnis

Im Grundtarif 2026 fällt 80.000 € in die Proportionalzone 42 %. Steuerfrei bleiben die ersten 12.348 € des Einkommens, der Rest wird progressiv besteuert. Die Tarifanpassung zu 2026 spart bei diesem Einkommen 224 € gegenüber 2025. Zusätzlich sind 251,56 € Solidaritätszuschlag fällig. Monatlich entspricht das etwa 1.872 €.

Die Kirchensteuer betrüge 2.021,76 € bei 9 % beziehungsweise 1.797,12 € bei 8 %. Auf die nächsten 100 € entfallen etwa 42 %, während die Steuer insgesamt 28,08 % des Einkommens ausmacht. Verdienen beide Partner je die Hälfte, bringt das Splitting keinen Vorteil; verdient einer allein, spart es 8.046 €.

Grund- und Splittingtarif im Jahresvergleich

JahrGrundtarifSplitting
202422.963 €14.922 €
202522.688 €14.640 €
202622.464 €14.418 €

Paare mit zusammen 80.000 €

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
56.000 € / 24.000 €15.304 €14.418 €886 €
64.000 € / 16.000 €16.437 €14.418 €2.019 €
80.000 € / 0 €22.464 €14.418 €8.046 €

Etwas mehr, etwas weniger

EinkommenGrundtarifUnterschied
70.000 €18.264 €−4.200 €
75.000 €20.364 €−2.100 €
85.000 €24.564 €2.100 €
90.000 €26.664 €4.200 €

Ersparnis durch Freibeträge

FreibetragErsparnis
Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €)16,78 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €)2.001,89 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) (1.230 €)578,52 €
Altersentlastungsbetrag (608 €)285,34 €
Ausbildungsfreibetrag (1.200 €)563,97 €

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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