Ratgeber
Grundfreibetrag 2026: 12.348 € und was das für dein Einkommen bedeutet
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den niemand Einkommensteuer zahlt. 2026 liegt er bei 12.348 €, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 24.696 €. Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt, und er ist die Grundlage für weitere Werte wie den Unterhaltshöchstbetrag. Dieser Beitrag erklärt, wie der Grundfreibetrag im Tarif wirkt, wie viel Bruttolohn er tatsächlich steuerfrei stellt und wer davon besonders profitiert.
Die Werte 2024 bis 2026
Der Grundfreibetrag betrug 2024 11.784 €, 2025 12.096 € und 2026 12.348 €. Die Anhebung für 2024 kam rückwirkend Ende 2024 mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, die Werte für 2025 und 2026 legte das Steuerfortentwicklungsgesetz fest. Der aktuelle Wert steht in § 32a Abs. 1 EStG.
Für die Zusammenveranlagung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gilt durch das Splittingverfahren praktisch der doppelte Betrag.
Warum es den Grundfreibetrag gibt
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass der Staat das Existenzminimum nicht besteuern darf. Was ein Mensch zum Leben braucht, ermittelt die Bundesregierung alle zwei Jahre im Existenzminimumbericht anhand von Regelbedarf, Wohnkosten und Heizkosten. Liegt der Grundfreibetrag darunter, muss der Gesetzgeber ihn anheben.
Zusätzlich passt der Gesetzgeber den Tarif regelmäßig an die Inflation an, um die kalte Progression auszugleichen.
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So wirkt er im Tarif
Der Grundfreibetrag ist kein Abzug vom Einkommen, sondern die erste Zone des Einkommensteuertarifs. Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Steuer null. Darüber beginnt die erste Progressionszone mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, der bis 17.799 € auf etwa 24 % steigt. In der zweiten Zone steigt er weiter bis 42 % bei 69.879 €.
Weil jeder Euro über dem Grundfreibetrag zunächst nur gering besteuert wird, liegt die Belastung bei kleinen Einkommen sehr niedrig. Bei 20.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 1.570 €.
Zu versteuerndes Einkommen ist nicht Brutto
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davor werden vom Bruttolohn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung als Vorsorgeaufwendungen und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € abgezogen.
Deshalb bleibt ein deutlich höherer Bruttolohn steuerfrei. Wie hoch er genau ist, hängt von Krankenkasse, Kinderlosenzuschlag und Steuerklasse ab, liegt für Alleinstehende in Steuerklasse I aber 2026 bei grob 16.000 € im Jahr.
Wer besonders profitiert
Vom Grundfreibetrag profitieren alle Steuerpflichtigen, denn er ist in die Tarifformel eingebaut. Besonders spürbar ist er für Menschen mit kleinen Einkommen, für Studierende mit Nebenjob, für Rentner und für Menschen, die nur einen Teil des Jahres arbeiten.
Wer etwa nach dem Studium im Herbst ins Berufsleben startet, zahlt im ersten Jahr oft gar keine Einkommensteuer und bekommt die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück, weil das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Lohnsteuer und Grundfreibetrag
Im Lohnsteuerabzug ist der Grundfreibetrag in den Steuerklassen I, II und IV eingearbeitet, in Steuerklasse III doppelt, in Steuerklasse V gar nicht. Deshalb zahlt der Partner in Steuerklasse V schon ab dem ersten Euro Lohnsteuer. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung das aus.
Steuerklasse VI für einen Zweitjob enthält ebenfalls keinen Grundfreibetrag. Wer einen zweiten Job mit Steuerklasse VI hat, bekommt oft Geld zurück, wenn das Gesamteinkommen niedrig ist.
Was am Grundfreibetrag hängt
Der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG entspricht genau dem Grundfreibetrag. Wer bedürftige Angehörige unterstützt, kann 2026 bis 12.348 € im Jahr absetzen. Auch die Frage, ob eine Pflicht zur Steuererklärung besteht, hängt bei Rentnern und Selbstständigen davon ab, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt.
Für die Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen über 410 € gilt eine Pflichtveranlagung, wenn der Arbeitslohn über Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag liegt.
Kinder und Grundfreibetrag
Für Kinder gilt ein eigener Grundfreibetrag, wenn sie eigene Einkünfte haben. Ein Kind mit Kapitalerträgen aus einem Erbe kann bis zum Grundfreibetrag plus Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben und eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Davon zu unterscheiden ist der Kinderfreibetrag der Eltern von 3.414 € je Elternteil, der das Existenzminimum des Kindes bei den Eltern freistellt.
Rechenbeispiele 2026
Bei 12.348 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Steuer 0 €. Bei 15.000 € sind es wenige Hundert Euro, bei 30.000 € 4.217 €, bei 45.000 € 8.835 €, bei 60.000 € 14.233 €. Für ein Ehepaar mit zusammen 30.000 € zu versteuerndem Einkommen ergeben sich im Splittingtarif nur 870 €.
Unsere Einkommensteuer-Tabelle zeigt die Werte für zu versteuernde Einkommen von 15.000 € bis 300.000 € in allen drei Jahren.
Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag knüpft nicht an den Grundfreibetrag an, sondern an eine eigene Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer im Jahr 2026. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von knapp 75.000 € im Grundtarif fällt er überhaupt an. Für die große Mehrheit der Steuerpflichtigen ist er seit 2021 entfallen.
Grundfreibetrag bei Teilzeit und unterjährigem Job
Der Grundfreibetrag gilt für das gesamte Kalenderjahr, nicht pro Monat. Wer nur einige Monate arbeitet, etwa nach Studium, Ausbildung oder Elternzeit, hat meist zu viel Lohnsteuer gezahlt, weil der Lohnsteuerabzug unterstellt, dass das Monatsgehalt das ganze Jahr fließt. Mit der Steuererklärung wird der volle Jahres-Grundfreibetrag berücksichtigt, und die zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt zurück.
Das gilt auch für Teilzeitkräfte, deren Jahreseinkommen nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt.
Grundfreibetrag und Selbstständige
Auch Selbstständige und Freiberufler profitieren vom Grundfreibetrag. Bei ihnen zählt der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, der Vorsorgeaufwendungen und weiterer Abzüge. Wer im ersten Jahr der Selbstständigkeit wenig verdient, zahlt oft keine Einkommensteuer. Vorauszahlungen setzt das Finanzamt anhand der Schätzung fest, die du beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angibst.
Zu beachten ist, dass Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige oft hoch sind und das zu versteuernde Einkommen entsprechend senken.
Wie sich der Grundfreibetrag historisch entwickelt hat
Seit Einführung des Grundfreibetrags in seiner heutigen Form ist er kontinuierlich gestiegen. In den letzten Jahren fielen die Schritte wegen der hohen Inflation größer aus: 10.908 € im Jahr 2023, 11.784 € im Jahr 2024, 12.096 € im Jahr 2025 und 12.348 € im Jahr 2026. Gleichzeitig wurden die Eckwerte der Progressionszonen verschoben, damit Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Durchschnittsbelastung führen.
Für Steuerpflichtige bedeutet das: Wer im Jahr 2026 dasselbe zu versteuernde Einkommen hat wie 2025, zahlt etwas weniger Einkommensteuer.
Was der Grundfreibetrag nicht ist
Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, den man beantragt, und kein Guthaben, das verfallen kann. Er wird auch nicht zusätzlich zu anderen Freibeträgen ausgezahlt. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, bekommt keine Steuergutschrift, er zahlt einfach keine Einkommensteuer. Abzüge wie Werbungskosten oder Spenden bringen dann ebenfalls nichts, weil ohnehin keine Steuer anfällt.
Grundfreibetrag und Steuererklärungspflicht
Arbeitnehmer mit nur einem Job und Steuerklasse I müssen meist keine Erklärung abgeben. Für Rentner, Selbstständige und Vermieter besteht eine Pflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt, bei Ehepaaren den doppelten Wert. Auch bei geringen Einkünften kann eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein, um einbehaltene Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer zurückzuholen.
Ausblick
Für 2027 ist zum Stand dieses Beitrags kein neuer Grundfreibetrag gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß wird der Wert im Herbst mit dem nächsten Existenzminimumbericht und einem Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bestimmt. Wir tragen neue Werte erst ein, wenn sie beschlossen und im Gesetzestext nachlesbar sind.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare.
Wie hoch war der Grundfreibetrag 2025?
12.096 €, 2024 waren es 11.784 €.
Wird der Grundfreibetrag vom Bruttolohn abgezogen?
Nein, er gilt für das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträgen und Sonderausgaben.
Wie viel Brutto bleibt 2026 steuerfrei?
Für Alleinstehende in Steuerklasse I grob 16.000 € im Jahr, abhängig von Krankenkasse und weiteren Abzügen.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, für alle Steuerpflichtigen. Bei Rentnern zählt der steuerpflichtige Teil der Rente.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Alle Beträge haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.