Ratgeber
Kinderfreibetrag oder Kindergeld: Ab welchem Einkommen sich der Freibetrag lohnt
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Eltern bekommen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder eine Steuerentlastung durch Freibeträge, nie beides. Welche Variante gewinnt, entscheidet das Finanzamt automatisch in der Steuererklärung. Trotzdem lohnt es sich, die Mechanik zu verstehen: Sie erklärt, warum manche Familien eine Nachzahlung vom Finanzamt bekommen, warum die Lohnabrechnung Kinderfreibeträge ausweist und was bei Trennung zu tun ist. Wir rechnen mit den Werten für 2026: Kindergeld 259 € im Monat, Kinderfreibetrag 3.414 € und BEA-Freibetrag 1.464 € je Elternteil.
Zwei Wege, ein Ziel: das Existenzminimum des Kindes
Das Grundgesetz verlangt, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Der Gesetzgeber erreicht das auf zwei Wegen: durch das monatliche Kindergeld, das als vorab gezahlte Steuervergütung gilt (§ 31 EStG), oder durch Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern (§ 32 Abs. 6 EStG). Für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen ist das Kindergeld mehr wert als die Steuerersparnis, für Familien mit höherem Einkommen ist es umgekehrt.
Deshalb gibt es die Günstigerprüfung: Das Finanzamt rechnet beide Wege durch und wählt den besseren.
Die Beträge 2024 bis 2026
Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum betrug 2024 3.306 € (nach der rückwirkenden Anhebung Ende 2024), 2025 3.336 € und 2026 3.414 € je Elternteil. Der BEA-Freibetrag liegt seit 2021 bei 1.464 € je Elternteil. Für zusammen veranlagte Eltern ergeben sich je Kind 9.540 € (2024), 9.600 € (2025) und 9.756 € (2026).
Das Kindergeld stieg von 250 € (2024) auf 255 € (2025) und 259 € (2026) im Monat, also auf 3.108 € im Jahr. Seit 2023 ist es für alle Kinder gleich hoch.
Selbst rechnen
Mit unserem Kindergeld oder Kinderfreibetrag? rechnest du deinen eigenen Fall mit Rechenweg durch.
So rechnet das Finanzamt
Zuerst berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer ohne Freibeträge für Kinder. Dann zieht es die Freibeträge vom Einkommen ab und berechnet die Steuer erneut. Die Differenz ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge. Ist sie größer als der Anspruch auf Kindergeld für das Jahr, werden die Freibeträge angesetzt und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet. Die Familie bekommt also die Differenz zusätzlich erstattet.
Wichtig: Es zählt der Anspruch auf Kindergeld, nicht die tatsächliche Zahlung. Wer vergessen hat, Kindergeld zu beantragen, wird über die Steuer nicht entschädigt.
Ein Rechenbeispiel für 2026
Ein Ehepaar mit einem Kind hat 100.000 € zu versteuerndes Einkommen. Im Splittingtarif ergibt sich ohne Freibeträge eine bestimmte Steuer, mit 9.756 € Freibeträgen eine um 3.344 € niedrigere. Das Kindergeld bringt 3.108 € im Jahr. Die Freibeträge sind also 236 € günstiger, das Finanzamt erstattet diesen Betrag zusätzlich.
Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen sähe es anders aus: Die Ersparnis durch die Freibeträge betrüge nur 2.668 €, das Kindergeld bleibt mit 3.108 € klar vorn. Für ein Ehepaar mit einem Kind liegt die Schwelle 2026 bei rund 86.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Mehrere Kinder
Bei mehreren Kindern wird die Günstigerprüfung für jedes Kind einzeln durchgeführt, beginnend mit dem ältesten. Weil jedes zusätzliche Kind das Einkommen weiter mindert und damit den Grenzsteuersatz senkt, steigt die Schwelle mit der Kinderzahl. Für zwei Kinder lag sie 2026 bei einem Ehepaar bei rund 91.000 €.
In der Praxis heißt das: Familien mit drei oder mehr Kindern profitieren erst bei sehr hohen Einkommen von den Freibeträgen.
Wo die Freibeträge immer wirken
Auch wenn das Kindergeld günstiger ist, werden die Freibeträge für zwei Zuschläge immer abgezogen: für den Solidaritätszuschlag und für die Kirchensteuer. Deshalb stehen auf der Lohnabrechnung Kinderfreibetragszähler, etwa 1,0 für ein Kind bei verheirateten Eltern. Sie senken nicht die Lohnsteuer, sondern nur diese Zuschläge.
Gerade beim Solidaritätszuschlag kann das einen Unterschied machen: Mit Freibeträgen bleibt die Bemessungsgrundlage häufiger unter der Freigrenze von 20.350 € (2026).
Getrennt lebende und alleinerziehende Eltern
Sind die Eltern nicht verheiratet oder leben dauernd getrennt, steht jedem Elternteil der halbe Freibetrag zu, 2026 also 3.414 € plus 1.464 €. In der Günstigerprüfung wird bei jedem Elternteil das halbe Kindergeld gegengerechnet, auch wenn es nur an einen ausgezahlt wird. Der Unterhalt zahlende Elternteil erhält über den zivilrechtlichen Ausgleich ohnehin die Hälfte des Kindergelds.
Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, kann der andere beantragen, dass dessen Kinderfreibetrag auf ihn übertragen wird. Den BEA-Freibetrag kann der Elternteil, bei dem ein minderjähriges Kind gemeldet ist, ebenfalls übertragen lassen, sofern der andere nicht widerspricht, weil er Betreuungskosten trägt.
Volljährige Kinder
Für volljährige Kinder gibt es Kindergeld und Freibeträge, solange sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, längstens bis zum 25. Geburtstag. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung darf das Kind höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, ein Minijob ist unschädlich. Eine Einkommensgrenze für das Kind gibt es seit 2012 nicht mehr.
Wohnt das Kind auswärts, kommt der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Jahr hinzu, unabhängig vom Ergebnis der Günstigerprüfung.
Warum Alleinerziehende früher profitieren
Für Alleinerziehende, denen der volle Freibetrag zusteht, etwa weil der andere Elternteil verstorben ist oder sein Anteil übertragen wurde, liegt die Schwelle deutlich niedriger. Sie werden im Grundtarif besteuert, der Grenzsteuersatz steigt also bei geringerem Einkommen. 2026 überholt der Freibetrag das Kindergeld für ein Kind schon ab rund 45.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Zusätzlich erhalten Alleinerziehende den Entlastungsbetrag von 4.260 € und die Steuerklasse II. Beides gilt unabhängig von der Günstigerprüfung.
Kinderfreibetrag und Elterngeld, Unterhalt, BAföG
Andere Familienleistungen beeinflussen die Günstigerprüfung indirekt. Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann die Freibeträge damit attraktiver machen. Unterhalt, den ein Elternteil zahlt, ändert an der Aufteilung der Freibeträge nichts, solange er im Wesentlichen geleistet wird.
BAföG oder ein Ausbildungsgehalt des Kindes spielen für Kindergeld und Freibeträge keine Rolle mehr. Entscheidend sind nur Alter, Ausbildungsstand und gegebenenfalls die Wochenarbeitszeit des Kindes.
Rückblick: die Anhebung für 2024
Ende 2024 hat der Gesetzgeber den Kinderfreibetrag für 2024 rückwirkend von 3.192 € auf 3.306 € angehoben, um das verfassungsrechtlich geforderte Existenzminimum abzubilden. Das Kindergeld blieb für 2024 bei 250 €. Für die Günstigerprüfung 2024 gilt deshalb der höhere Freibetrag; die Arbeitgeber haben die Lohnabrechnungen im Dezember 2024 entsprechend korrigiert.
Für 2025 stiegen Kindergeld und Freibetrag gemeinsam, für 2026 ebenso. Die Werte stammen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom Dezember 2024.
Kindergeld beantragen und rückwirkend
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt, für Beschäftigte im öffentlichen Dienst teilweise beim Arbeitgeber. Rückwirkend gezahlt wird es nur für die letzten sechs Monate vor Eingang des Antrags. Wer den Antrag nach der Geburt verschleppt, verliert also Geld, und dieser Verlust wird über die Günstigerprüfung nicht ausgeglichen, weil dort der Anspruch, nicht die Zahlung zählt.
Für volljährige Kinder verlangt die Familienkasse regelmäßig Nachweise über Ausbildung oder Studium. Fehlen sie, kann sie das Kindergeld zurückfordern.
Was du konkret tun musst
Für die Günstigerprüfung reicht es, in der Steuererklärung für jedes Kind die Anlage Kind auszufüllen, inklusive Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Bei getrennten Eltern gibst du an, ob ein Antrag auf Übertragung gestellt wird. Der Bescheid weist aus, ob Freibeträge angesetzt wurden.
Wer eine Pflichtveranlagung vermeiden will, sollte trotzdem prüfen, ob sich eine freiwillige Erklärung lohnt. Bei höheren Einkommen bringt sie oft eine Erstattung allein aus der Günstigerprüfung.
Häufige Fragen
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?
Nein. Werden die Freibeträge abgezogen, rechnet das Finanzamt das Kindergeld der Steuer hinzu. Du erhältst nur den höheren der beiden Vorteile.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag 2026?
Für ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit einem Kind ab rund 86.000 € zu versteuerndem Einkommen, mit zwei Kindern ab rund 91.000 €. Alleinerziehende mit vollem Freibetrag erreichen die Schwelle schon bei rund 45.000 €.
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein, das Finanzamt führt sie bei jeder Veranlagung automatisch durch, wenn die Kinder in der Anlage Kind stehen.
Warum steht ein Kinderfreibetrag auf meiner Lohnabrechnung?
Weil er beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer immer berücksichtigt wird. Auf die Lohnsteuer selbst wirkt er im laufenden Jahr nicht.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 € im Monat für jedes Kind.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Alle Beträge haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.