Ratgeber
Steuern auf die Rente: Rentenfreibetrag, Besteuerungsanteil und Grenzen 2026
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Viele Rentnerinnen und Rentner sind überrascht, wenn das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt. Grund ist die nachgelagerte Besteuerung: Seit 2005 werden Renten Jahr für Jahr stärker besteuert, und Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Ob am Ende Steuer anfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns, von der Höhe der Rente, von weiteren Einkünften und von den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab. Dieser Beitrag erklärt die Regeln und rechnet Beispiele für 2026.
Was nachgelagerte Besteuerung bedeutet
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber 2005 die Besteuerung der Altersvorsorge umgestellt. Früher wurden Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt und die Renten nur gering besteuert. Heute sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben abziehbar, seit 2023 vollständig, und die Renten werden dafür besteuert.
Der Übergang ist schrittweise geregelt: Jeder neue Rentnerjahrgang versteuert einen etwas höheren Anteil seiner Rente. Wer 2058 oder später in Rente geht, versteuert sie vollständig.
Der Besteuerungsanteil nach Jahrgang
Der Anteil steht in einer Tabelle in § 22 EStG. Bis 2005 lag er bei 50 %, danach stieg er um zwei Prozentpunkte pro Jahr bis 80 % für 2020 und um einen Punkt bis 82 % für 2022. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde der Anstieg ab 2023 auf einen halben Punkt pro Jahr verlangsamt: 82,5 % für 2023, 83 % für 2024, 83,5 % für 2025 und 84 % für 2026.
Das betrifft gesetzliche Renten, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken für Ärzte, Anwälte oder Architekten und Rürup-Renten.
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Der Rentenfreibetrag bleibt fest
Aus dem Besteuerungsanteil ergibt sich der steuerfreie Teil der Rente, der Rentenfreibetrag. Er wird einmal berechnet, auf Basis der Jahresrente im Jahr nach dem Rentenbeginn, und gilt danach als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit. Regelmäßige Rentenerhöhungen ändern ihn nicht.
Beispiel: Rentenbeginn 2015 mit einem Besteuerungsanteil von 70 %, Monatsrente 2016 1.300 €. Der Rentenfreibetrag beträgt 30 % von 15.600 € = 4.680 €. Ist die Rente bis 2026 auf 1.650 € gestiegen, sind 19.800 € − 4.680 € = 15.120 € steuerpflichtig. Ohne den festen Freibetrag wären es nur 70 %, also 13.860 €.
Vom steuerpflichtigen Teil zur Steuer
Vom steuerpflichtigen Teil der Rente werden 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen. Die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das Einkommen als Sonderausgaben, dazu kommen 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, 2026 im Durchschnitt 1,45 %, und den vollen Pflegebeitrag von 3,6 % (ohne Kinder 4,2 %).
Liegt das zu versteuernde Einkommen danach unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, fällt keine Einkommensteuer an. Im obigen Beispiel bleiben rund 12.536 €, also knapp darüber; die Steuer beträgt 26 €.
Ab welcher Rente 2026 Steuer anfällt
Für einen Alleinstehenden, der 2026 in Rente geht und nur die gesetzliche Rente bezieht, bleibt eine Monatsrente bis etwa 1.479 € steuerfrei, wenn er die durchschnittlichen Kranken- und Pflegebeiträge zahlt. Für frühere Jahrgänge liegt die Grenze höher, weil ihr Rentenfreibetrag größer ist, sinkt aber mit jeder Rentenerhöhung.
Kommen eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag hinzu, ist die Grenze schnell überschritten. Der Rentenfreibetrag-Rechner berechnet die Grenze für deine Situation.
Andere Renten werden anders besteuert
Betriebsrenten aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds und Riester-Renten sind nach § 22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge steuerfrei oder gefördert waren. Private Rentenversicherungen ohne Förderung werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt, zum Beispiel 18 % bei Beginn mit 65.
Beamtenpensionen gelten als Arbeitslohn und werden mit dem Versorgungsfreibetrag gemildert.
Altersentlastungsbetrag für Nebeneinkünfte
Wer neben der Rente Lohn aus einem regulären Job, Mieten oder andere Einkünfte hat, bekommt ab dem Jahr nach dem 64. Geburtstag den Altersentlastungsbetrag. Für den Jahrgang, der 2025 64 wurde, sind das 12,8 % dieser Einkünfte, höchstens 608 €. Auf die Rente selbst wird er nicht angewendet.
Ein pauschal versteuerter Minijob taucht in der Steuererklärung nicht auf und beeinflusst die Steuer auf die Rente nicht.
Die Steuererklärung als Rentner
Eine Pflicht zur Abgabe besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Die Rentenversicherung meldet die Rente elektronisch an das Finanzamt, die Daten stehen in der vorausgefüllten Steuererklärung. Mehrere Bundesländer bieten eine vereinfachte Erklärung für Rentner an.
Absetzbar sind neben den Versicherungsbeiträgen auch Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit 20 % der Arbeitskosten sowie Spenden.
Ehepaare und Witwenrente
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren werden die Einkünfte beider Partner addiert, und es gilt der Splittingtarif mit dem doppelten Grundfreibetrag von 24.696 €. Bezieht nur ein Partner eine nennenswerte Rente, bleibt oft keine Steuer übrig.
Für eine Witwen- oder Witwerrente gilt der Besteuerungsanteil der Rente des Verstorbenen, wenn sie unmittelbar daran anschließt. Der Rentenfreibetrag wird für die Hinterbliebenenrente neu berechnet. Im Jahr nach dem Tod gilt für den überlebenden Partner noch der Splittingtarif, danach der Grundtarif.
Nachzahlungen und Einmalzahlungen
Rentennachzahlungen für frühere Jahre werden nach dem Zuflussprinzip im Jahr der Auszahlung versteuert. Das kann den Steuersatz in diesem Jahr spürbar erhöhen, etwa nach einem langen Verfahren um eine Erwerbsminderungsrente. Ob eine Ermäßigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Kapitalauszahlungen aus Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig, bei Direktversicherungen aus Altverträgen vor 2005 unter Umständen steuerfrei. Hier lohnt eine Prüfung im Einzelfall.
Rente im Ausland
Wer im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und meldet sich beim Finanzamt Neubrandenburg, das für Auslandsrentner zuständig ist. Ob Deutschland oder der Wohnsitzstaat besteuert, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.
Der Grundfreibetrag gilt bei beschränkter Steuerpflicht nicht automatisch. Unter Umständen kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG günstiger sein.
Was in der Rentenbezugsmitteilung steht
Die Deutsche Rentenversicherung meldet jedes Jahr elektronisch an das Finanzamt, wie viel Rente du erhalten hast, welcher Teil davon auf Rentenanpassungen entfällt und welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten wurden. Diese Daten stehen in der vorausgefüllten Steuererklärung. Eine Kopie kannst du bei der Rentenversicherung als Information über die Meldung an die Finanzverwaltung anfordern.
Prüfe, ob der dort ausgewiesene Rentenbeginn und die Anpassungsbeträge stimmen, denn sie bestimmen den Rentenfreibetrag.
Steuern sparen als Rentner
Rentner können dieselben Abzüge nutzen wie andere Steuerpflichtige: Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung, Spenden, Kirchensteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit 20 % der Arbeitskosten. Auch Beiträge zu einer privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar, wirken aber oft nicht, weil die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Höchstbetrag schon ausfüllen.
Wer einen Behinderten-Pauschbetrag hat oder einen Angehörigen pflegt, sollte diese Pauschbeträge nicht vergessen.
Was sich für künftige Rentner ändert
Der Besteuerungsanteil steigt weiter um einen halben Punkt pro Jahr. Wer 2030 in Rente geht, versteuert 86 %, wer 2040 geht, 91 %. Weil die Beiträge inzwischen voll absetzbar sind, ist das systematisch gewollt. Für die eigene Planung heißt das: Die Netto-Rente fällt geringer aus als die Brutto-Rente auf dem Rentenbescheid, und private Vorsorge sollte auch steuerlich geprüft werden.
Häufige Fragen
Wie viel meiner Rente ist 2026 steuerpflichtig?
Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig. Für frühere Jahrgänge gilt ein niedrigerer Anteil, dazu kommen alle Rentenerhöhungen seit dem ersten vollen Rentenjahr.
Wird der Rentenfreibetrag jedes Jahr neu berechnet?
Nein, er bleibt als Eurobetrag fest. Deshalb sind Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig.
Bis zu welcher Rente zahle ich 2026 keine Steuer?
Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte bleibt eine Monatsrente bis etwa 1.479 € steuerfrei. Der genaue Wert hängt vom Rentenbeginn und den Versicherungsbeiträgen ab.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt, ja. Das Finanzamt kennt deine Rente aus der Rentenbezugsmitteilung.
Sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzbar?
Ja, die Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben voll abziehbar und senken das zu versteuernde Einkommen.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Alle Beträge haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.