Ratgeber
Steuerfreibeträge 2026: Der komplette Überblick mit allen Beträgen
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Steuerfreibeträge entscheiden darüber, welcher Teil deines Einkommens, deines Erbes oder deiner Kapitalerträge gar nicht erst besteuert wird. 2026 sind einige Werte gestiegen, darunter der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, die Übungsleiterpauschale und die Pendlerpauschale. Viele andere sind seit Jahren gleich geblieben, etwa der Sparerpauschbetrag oder die Freibeträge der Erbschaftsteuer. Dieser Überblick sortiert alle wichtigen Beträge nach Lebensbereich, erklärt, wie sie wirken, und zeigt, wo du sie in der Steuererklärung findest. Jede Zahl haben wir gegen den aktuellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de geprüft.
Freibetrag, Freigrenze, Pauschbetrag: drei Wirkungsweisen
Bevor es um einzelne Beträge geht, lohnt ein Blick auf die Begriffe. Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Verdienst du mehr, wird nur der übersteigende Teil besteuert. Eine Freigrenze funktioniert anders: Solange du darunter bleibst, ist alles frei, überschreitest du sie um einen Euro, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Pauschbetrag schließlich ist ein Abzug ohne Belege, den das Finanzamt automatisch ansetzt. Weist du höhere Kosten nach, gelten diese.
In der Praxis heißt das: Bei Freigrenzen wie den 50 € für Sachbezüge oder den 1.000 € für private Veräußerungsgewinne kommt es auf jeden Euro an. Bei Freibeträgen und Pauschbeträgen ist ein Überschreiten unproblematisch.
Der Grundfreibetrag: die Basis für alle
Der wichtigste Freibetrag steckt im Einkommensteuertarif selbst. 2026 bleiben 12.348 € zu versteuerndes Einkommen steuerfrei, 2025 waren es 12.096 €, 2024 11.784 €. Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag durch das Splittingverfahren auf 24.696 €. Er wird nicht beantragt und nicht abgezogen, sondern ist in die Tarifformel eingebaut.
Weil das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Posten berechnet wird, liegt der steuerfreie Bruttolohn deutlich höher. Auch der Unterhaltshöchstbetrag ist an den Grundfreibetrag gekoppelt und steigt automatisch mit.
Selbst rechnen
Mit unserem Was bringt ein Freibetrag? rechnest du deinen eigenen Fall mit Rechenweg durch.
Familie: Kinderfreibetrag, Kindergeld, Alleinerziehende
Für jedes Kind stehen den Eltern 2026 ein Kinderfreibetrag von 3.414 € je Elternteil und ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA) von 1.464 € je Elternteil zu, zusammen 9.756 € je Kind bei Zusammenveranlagung. Im laufenden Jahr bekommst du stattdessen Kindergeld von 259 € im Monat. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist.
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 4.260 € plus 240 € für jedes weitere Kind, der in der Steuerklasse II eingearbeitet ist. Für Kinderbetreuungskosten gilt seit 2025: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind. Ein volljähriges Kind in Ausbildung mit eigener Wohnung bringt den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 €.
Beruf: Werbungskosten, Pendeln, Homeoffice
Arbeitnehmer bekommen automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Erst Werbungskosten darüber wirken zusätzlich. Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer; vorher waren es 0,30 € für die ersten 20 Kilometer. Wer 20 Kilometer an 220 Tagen pendelt, kommt damit auf 1.672 € statt 1.320 €.
Für Tage im Homeoffice gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Bildet ein eigenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit, können stattdessen 1.260 € pauschal oder die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Vom Arbeitgeber bleiben Sachbezüge bis 50 € im Monat und Zuwendungen bei Betriebsfeiern bis 110 € je Veranstaltung steuerfrei.
Geld anlegen: Sparerpauschbetrag und Freigrenzen
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Fondserträge bleiben bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € je Person steuerfrei, für zusammen veranlagte Ehepaare bis 2.000 €. Damit die Bank keine Abgeltungsteuer abzieht, erteilst du einen Freistellungsauftrag. Bei mehreren Banken verteilst du ihn nach den erwarteten Erträgen.
Für Kryptowährungen, Gold und andere Wertgegenstände, die du innerhalb eines Jahres kaufst und verkaufst, gilt eine Freigrenze von 1.000 € Gewinn im Jahr, seit 2024 statt 600 €. Bleibst du darunter, ist der Gewinn steuerfrei, darüber ist er vollständig zu versteuern.
Rente und Alter
Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der gesetzlichen Rente. Die übrigen 16 % werden im Folgejahr als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Für Renten gibt es außerdem einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.
Wer neben der Rente Lohn, Mieten oder andere Einkünfte hat, profitiert ab dem Jahr nach dem 64. Geburtstag vom Altersentlastungsbetrag: für den Jahrgang, der 2025 64 wurde, 12,8 % der Einkünfte, höchstens 608 €. Beamtenpensionen werden mit dem Versorgungsfreibetrag gemildert, für einen Beginn 2026 mit 12,8 %, höchstens 960 €, plus 288 € Zuschlag.
Neu ist seit 2026 die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet und für den der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt, kann bis 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei verdienen.
Gesundheit, Pflege und Ehrenamt
Menschen mit Behinderung erhalten je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag zwischen 384 € (GdB 20) und 2.840 € (GdB 100), bei Blindheit oder Hilflosigkeit 7.400 €. Wer einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag von 600 €, 1.100 € oder 1.800 € je nach Pflegegrad abziehen.
Wer sich nebenberuflich engagiert, profitiert ab 2026 von höheren Freibeträgen: 3.300 € Übungsleiterpauschale für Trainer, Ausbilder, Betreuer und Pflegende und 960 € Ehrenamtspauschale für andere Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, etwa im Vereinsvorstand. 2025 lagen die Werte noch bei 3.000 € und 840 €.
Erben und Schenken
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bestimmt der Verwandtschaftsgrad den Freibetrag: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Eltern und Urenkel beim Erbe und 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern bei Schenkungen und alle übrigen Personen. Diese Werte gelten seit 2009 unverändert, auch 2026.
Dazu kommen der Versorgungsfreibetrag für Ehepartner (256.000 €) und junge Kinder, steuerfreier Hausrat bis 41.000 €, der Pflegefreibetrag bis 20.000 €, die Erbfallkostenpauschale von 15.000 € und die Befreiung des selbst bewohnten Familienheims. Schenkungsfreibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung.
Selbstständige und Unternehmen
Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen Gewerbesteuer erst auf den Gewinn oberhalb von 24.500 €. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer bist du seit 2025, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
Beim Verkauf oder der Aufgabe des eigenen Betriebs ab 55 Jahren gibt es einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 €, der ab 136.000 € Gewinn abschmilzt. Geschenke an Geschäftspartner sind seit 2024 bis 50 € je Empfänger und Jahr als Betriebsausgabe abziehbar.
Freigrenzen, bei denen jeder Euro zählt
Einige Grenzen im Steuerrecht wirken wie ein Fallbeil. Die Sachbezugsfreigrenze von 50 € im Monat gilt für Gutscheine und Tankkarten vom Arbeitgeber, wird sie überschritten, ist der ganze Vorteil steuerpflichtig. Ähnlich funktioniert die Freigrenze von 256 € im Jahr für gelegentliche Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, etwa die private Vermietung eines Autos. Für Geschenke an Geschäftspartner gilt seit 2024 eine Grenze von 50 € je Empfänger und Jahr.
Eine abgefederte Freigrenze ist die beim Solidaritätszuschlag: Er fällt 2026 erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt, und steigt danach in einer Milderungszone langsam auf 5,5 %. Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften bleiben bis 410 € im Jahr steuerfrei, zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil besteuert.
Wo du die Freibeträge in der Steuererklärung findest
Die meisten Freibeträge haben einen festen Platz in den Formularen. Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Kinderbetreuungskosten und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stehen in der Anlage Kind. Werbungskosten mit Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale gehören in die Anlage N, Renten in die Anlage R, Kapitalerträge in die Anlage KAP.
Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag, Unterhalt und Krankheitskosten trägst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale bei der jeweiligen Einkunftsart als steuerfreie Einnahmen. Für Erbschaften und Schenkungen gibt es eine eigene Erklärung, die das Finanzamt nach der Anzeige anfordert.
Warum sich Freibeträge jedes Jahr ändern
Viele Beträge der Einkommensteuer werden regelmäßig angepasst. Der Grundfreibetrag folgt dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre den Bedarf für Erwachsene und Kinder ermittelt. Zusätzlich verschiebt der Gesetzgeber die Tarifeckwerte, um die kalte Progression auszugleichen, also die schleichende Mehrbelastung durch Inflation.
Andere Beträge sind nominal festgeschrieben und ändern sich nur durch ein eigenes Gesetz, zum Beispiel der Sparerpauschbetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder die Erbschaftsteuer-Freibeträge. Deshalb weisen wir für jeden Wert das Jahr und die Rechtsgrundlage aus und übernehmen künftige Werte erst, wenn sie beschlossen sind.
Was ein Freibetrag in Euro bringt
Ein Freibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer. Wie viel er spart, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen bringt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr 2026 rund 387 € Einkommensteuer, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € rund 1.317 €. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, spart durch zusätzliche Abzüge nichts.
Unser Rechner „Was bringt ein Freibetrag?“ zeigt diese Werte für dein Einkommen und vergleicht alle wichtigen Freibeträge nebeneinander.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare.
Welche Freibeträge muss ich beantragen?
Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag wirken automatisch. Kinderfreibeträge, Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende musst du in der Steuererklärung angeben. Den Sparerpauschbetrag nutzt du über Freistellungsaufträge.
Welche Freibeträge sind 2026 gestiegen?
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Unterhaltshöchstbetrag, Soli-Freigrenze, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer und die Minijob-Grenze. Neu hinzugekommen ist die Aktivrente mit 24.000 € steuerfreiem Arbeitslohn ab der Regelaltersgrenze.
Haben sich die Erbschaftsteuer-Freibeträge geändert?
Nein, sie gelten seit 2009 unverändert. Eine Anhebung ist bis zum Stand dieses Beitrags nicht beschlossen.
Gibt es schon Werte für 2027?
Fest steht der Mindestlohn von 14,60 € ab 2027, daraus ergibt sich eine Minijob-Grenze von 633 €. Für die Einkommensteuer 2027 übernehmen wir Werte erst, wenn sie gesetzlich beschlossen sind.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Alle Beträge haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.