Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Ratgeber

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag: So zahlst du keine unnötige Abgeltungsteuer

Redaktion Steuer-Freibetrag.de · veröffentlicht am 14.10.2026

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag: So zahlst du keine unnötige Abgeltungsteuer

Seit die Zinsen gestiegen sind, kommen viele Sparer wieder über den Sparerpauschbetrag. Dann behält die Bank Abgeltungsteuer ein, oft sogar, obwohl der Pauschbetrag insgesamt gereicht hätte, weil er falsch verteilt ist. Mit ein paar Handgriffen lässt sich das vermeiden. Dieser Beitrag erklärt den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €), die richtige Aufteilung des Freistellungsauftrags, Sonderfälle wie Fonds und Kinderkonten und die Wege, zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.

Was der Sparerpauschbetrag ist

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Davon wird nach § 20 Abs. 9 EStG ein Pauschbetrag für Werbungskosten abgezogen, der Sparerpauschbetrag. Er beträgt seit 2023 1.000 € je Person und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare. Tatsächliche Kosten wie Depotgebühren oder Fachzeitschriften kannst du nicht zusätzlich absetzen.

Was über dem Pauschbetrag liegt, unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 %, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Freistellungsauftrag

Banken behalten die Abgeltungsteuer direkt ein. Damit sie das bis zum Pauschbetrag nicht tun, erteilst du ihnen einen Freistellungsauftrag nach § 44a EStG. Das geht online in wenigen Minuten. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € beziehungsweise 2.000 € nicht übersteigen. Die Banken melden die Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern, Überschreitungen fallen auf.

Ein Freistellungsauftrag gilt, bis du ihn änderst oder widerrufst. Wer die Bank wechselt, sollte den alten Auftrag auf null setzen.

Selbst rechnen

Mit unserem Freistellungsauftrag-Aufteiler rechnest du deinen eigenen Fall mit Rechenweg durch.

Richtig verteilen

Die Faustregel: Verteile den Pauschbetrag im Verhältnis der erwarteten Erträge. Erwartest du bei der Tagesgeldbank 800 € Zinsen und im Depot 400 € Dividenden, stellst du 667 € und 333 € frei. Liegen deine Erträge insgesamt unter dem Pauschbetrag, gibst du jeder Bank ihren erwarteten Betrag und den Rest der Bank mit den höchsten Erträgen als Reserve.

Wer gleichmäßig verteilt, verschenkt Liquidität: Bei 900 € und 300 € Erträgen und je 500 € Freistellung zahlst du bei der ersten Bank Steuer auf 400 €, obwohl die zweite 200 € ungenutzt lässt.

Fonds und Vorabpauschale

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs wird jedes Jahr Anfang Januar eine Vorabpauschale fällig, ein fiktiver Ertrag auf Basis des Basiszinses. Sie verbraucht Freistellungsauftrag, ohne dass Geld fließt. Fehlt der Auftrag, zieht die Bank die Steuer vom Verrechnungskonto ein. Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.

Plane deshalb beim Depot einen Puffer ein, wenn du größere Fondsbestände hast.

Ehepaare

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € erteilen. Er gilt bei dieser Bank für Gemeinschaftskonten und für die Einzelkonten beider Partner. Das ist praktisch, wenn ein Partner deutlich mehr Erträge hat. In der Steuererklärung wird ein nicht ausgeschöpfter Teil automatisch auf den anderen Partner übertragen.

Kinder haben eigene Freibeträge

Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Die Eltern erteilen den Freistellungsauftrag mit der Steuer-ID des Kindes. Hat ein Kind größere Erträge, etwa aus einem Erbe, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll sein: Liegt das Gesamteinkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag, bleiben damit alle Kapitalerträge ohne Abzug.

Geld auf den Namen des Kindes gehört dem Kind. Eltern sollten das bedenken, bevor sie größere Summen auf Kinderkonten legen.

Zu viel gezahlte Steuer zurückholen

Wurde trotz ungenutztem Pauschbetrag Steuer abgezogen, holst du sie über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Dafür brauchst du die Jahressteuerbescheinigungen der Banken. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, beantragst du zusätzlich die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG. Dann werden die Erträge mit deinem niedrigeren Satz besteuert.

Das lohnt sich vor allem für Rentner, Studierende, Menschen in Elternzeit oder bei niedrigem Einkommen.

Was die Abgeltungsteuer kostet

Auf 1.000 € steuerpflichtige Erträge über dem Pauschbetrag fallen 250 € Abgeltungsteuer und 13,75 € Solidaritätszuschlag an, zusammen 263,75 €. Mit 9 % Kirchensteuer ermäßigt sich die Abgeltungsteuer auf 244,49 €, dazu kommen 13,44 € Soli und 22 € Kirchensteuer, zusammen 279,93 €. Der Solidaritätszuschlag wird auf Kapitalerträge immer erhoben, die Freigrenze der Einkommensteuer gilt hier nicht.

Verluste und Verlustverrechnung

Banken verrechnen Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres automatisch über Verlustverrechnungstöpfe. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, andere Verluste mit allen Kapitalerträgen. Am Jahresende vortragende Verluste nimmt die Bank ins neue Jahr mit.

Hast du bei mehreren Banken Gewinne und Verluste, kannst du eine Verlustbescheinigung beantragen, bis zum 15. Dezember für das laufende Jahr. Mit ihr verrechnet das Finanzamt die Verluste bankübergreifend in der Steuererklärung.

Freistellungsauftrag nach Heirat, Trennung und Tod

Nach der Heirat können Ehepaare ihre Einzelaufträge durch einen gemeinsamen ersetzen. Bei einer Trennung endet die Zusammenveranlagung, ein gemeinsamer Auftrag gilt bis zum Ende des Trennungsjahres. Danach sind wieder Einzelaufträge nötig.

Stirbt ein Partner, gilt der gemeinsame Freistellungsauftrag bis zum Jahresende weiter. Im Folgejahr hat der überlebende Partner wieder 1.000 €. Erben müssen für geerbtes Vermögen eigene Aufträge erteilen.

Kapitalerträge ab welcher Summe

Wie viel Guthaben unter den Sparerpauschbetrag passt, hängt vom Zins ab. Bei 2,5 % Tagesgeldzins bleiben 40.000 € für Alleinstehende und 80.000 € für Ehepaare ohne Steuer. Bei 3 % sind es rund 33.000 € beziehungsweise 66.000 €. Dividenden und Fondserträge kommen hinzu.

Wer darüber liegt, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro Ertrag 26,375 % Steuer und Soli, mit Kirchensteuer etwas mehr. Ein Ausweg kann sein, Anlagen auf den Ehepartner oder auf Kinder zu verteilen, sofern das wirtschaftlich gewollt ist.

Freistellungsauftrag prüfen: eine kurze Checkliste

Einmal im Jahr, am besten im Dezember, lohnt ein Blick auf die Freistellungsaufträge. Wie hoch waren die Erträge je Bank im laufenden Jahr? Welche Zinsen sind für das nächste Jahr zu erwarten? Gibt es neue Konten oder ein neues Depot? Ist ein Fonds mit Vorabpauschale hinzugekommen? Sind alte Konten geschlossen, deren Freistellungsauftrag noch läuft?

Mit diesen Antworten verteilst du den Pauschbetrag neu. Änderungen gelten bei den meisten Banken ab sofort.

Ausländische Konten und Broker

Ausländische Banken und Broker behalten in der Regel keine deutsche Abgeltungsteuer ein und akzeptieren keinen Freistellungsauftrag. Die Erträge musst du selbst in der Anlage KAP erklären, den Sparerpauschbetrag zieht das Finanzamt dann in der Veranlagung ab. Ausländische Quellensteuern auf Dividenden können bis zu einer Höchstgrenze angerechnet werden.

Wer Konten bei deutschen und ausländischen Instituten hat, sollte den Freistellungsauftrag bei der deutschen Bank nicht vollständig ausschöpfen, wenn die ausländischen Erträge sonst über dem Pauschbetrag lägen.

Sparerpauschbetrag und Krankenversicherung

Für freiwillig gesetzlich Versicherte zählen Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung mit, und zwar auch der Teil unter dem Sparerpauschbetrag, denn maßgeblich sind die Einnahmen. Für Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner in der Krankenversicherung der Rentner spielen Kapitalerträge dagegen keine Rolle. Bei der Familienversicherung gelten Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag als Einkommen.

Abgrenzung zu Krypto und Gold

Gewinne aus Kryptowährungen und physischem Gold gehören nicht zu den Kapitalerträgen, sondern zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Für sie gilt kein Freistellungsauftrag, sondern eine eigene Freigrenze von 1.000 € Gewinn im Jahr. Nach einem Jahr Haltedauer sind die Gewinne ganz steuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € je Person und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare.

Wie viele Freistellungsaufträge darf ich erteilen?

So viele du willst, solange die Summe 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) nicht übersteigt.

Was passiert, wenn ich zu viel freistelle?

Das Bundeszentralamt für Steuern erkennt die Überschreitung. Das Finanzamt fordert die Steuer nach und kann eine Erklärung verlangen.

Brauchen Kinder einen Freistellungsauftrag?

Ja, wenn sie Kapitalerträge haben. Er wird mit der Steuer-ID des Kindes erteilt und gilt bis 1.000 €.

Wie hole ich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück?

Über die Anlage KAP in der Steuererklärung mit den Jahressteuerbescheinigungen der Banken.

Gilt der Sparerpauschbetrag für Krypto-Gewinne?

Nein. Für Kryptowährungen gilt die Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte und nach einem Jahr Haltedauer die Steuerfreiheit.

Redaktion und Prüfung

Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Alle Beträge haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.

Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen