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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 24a EStG

Altersentlastungsbetrag

Steuerlicher Abzug für Menschen ab 64 Jahren auf Einkünfte, die keine Renten oder Pensionen sind, etwa Lohn oder Mieten.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG gleicht aus, dass Renten und Pensionen teilweise steuerfrei sind, andere Einkünfte aber nicht. Er wird automatisch gewährt, wenn du vor Beginn des Jahres 64 Jahre alt warst. Prozentsatz und Höchstbetrag richten sich nach dem Jahr nach deinem 64. Geburtstag und bleiben dann lebenslang gleich.

Für den Jahrgang, der 2025 64 Jahre alt wurde, gelten ab 2026 12,8 % der begünstigten Einkünfte, höchstens 608 €. Ältere Jahrgänge behalten ihre höheren Sätze. Der Betrag läuft bis 2058 aus.

Beispiel

Ein 66-jähriger Rentner mit 5.000 € Mieteinkünften, der 2024 erstmals berechtigt war, bekommt 13,6 % = 680 €, gekappt auf 646 €.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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