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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32a EStG

Durchschnittssteuersatz

Anteil der Einkommensteuer am gesamten zu versteuernden Einkommen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Durchschnittssteuersatz ist die Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er liegt immer unter dem Grenzsteuersatz, weil die ersten Euro steuerfrei bleiben und die folgenden mit niedrigeren Sätzen besteuert werden.

Er beschreibt die tatsächliche Gesamtbelastung, während der Grenzsteuersatz für Entscheidungen über zusätzliches Einkommen oder Abzüge maßgeblich ist.

Beispiel

Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und 8.835 € Steuer 2026 beträgt der Durchschnittssteuersatz 19,6 %.

Rechner

Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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