Der Tarif hat fünf Zonen: die Nullzone bis zum Grundfreibetrag, zwei Progressionszonen mit linear steigendem Grenzsteuersatz von 14 % bis 42 %, die Proportionalzone mit 42 % und ab 277.826 € die Zone mit 45 %. Für jede Zone gibt das Gesetz eine Formel vor, deren Werte jährlich angepasst werden, um die kalte Progression auszugleichen.
Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt das Splittingverfahren: Die Steuer wird für das halbe gemeinsame Einkommen berechnet und verdoppelt.
Beispiel
2026 kostet ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 € im Grundtarif 8.835 € Einkommensteuer.
Rechner
Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.