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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32a EStG

Einkommensteuertarif

Die Formel in § 32a EStG, nach der aus dem zu versteuernden Einkommen die Einkommensteuer berechnet wird.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Tarif hat fünf Zonen: die Nullzone bis zum Grundfreibetrag, zwei Progressionszonen mit linear steigendem Grenzsteuersatz von 14 % bis 42 %, die Proportionalzone mit 42 % und ab 277.826 € die Zone mit 45 %. Für jede Zone gibt das Gesetz eine Formel vor, deren Werte jährlich angepasst werden, um die kalte Progression auszugleichen.

Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt das Splittingverfahren: Die Steuer wird für das halbe gemeinsame Einkommen berechnet und verdoppelt.

Beispiel

2026 kostet ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 € im Grundtarif 8.835 € Einkommensteuer.

Rechner

Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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