Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32a Abs. 5 EStG

Splittingverfahren

Berechnung der Einkommensteuer für Ehepaare: Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen, verdoppelt.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden nach § 32a Abs. 5 EStG im Splittingverfahren besteuert. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf nach dem Grundtarif berechnet und verdoppelt. Durch die Progression entsteht ein Vorteil, wenn die Einkommen ungleich verteilt sind.

Im Jahr nach dem Tod des Ehepartners gilt für Verwitwete noch das Splitting (Gnadensplitting).

Beispiel

Verdient nur ein Partner und das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beträgt 60.000 €, sinkt die Steuer 2026 durch das Splitting von 14.233 € auf 8.434 €.

Rechner

Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag

Öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen