Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 26b EStG

Zusammenveranlagung

Gemeinsame Einkommensteuererklärung von Ehepaaren und Lebenspartnern mit Splittingtarif.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden. Ihre Einkünfte werden addiert, viele Freibeträge und Pauschbeträge verdoppeln sich, etwa der Sparerpauschbetrag auf 2.000 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag auf 72 €. Die Steuer wird nach dem Splittingverfahren berechnet.

Alternativ ist eine Einzelveranlagung möglich, die sich nur in Sonderfällen lohnt.

Beispiel

Ein Paar mit 70.000 € und 10.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt zusammen veranlagt deutlich weniger als zwei Einzelveranlagungen.

Rechner

Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag

Öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen