Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden. Ihre Einkünfte werden addiert, viele Freibeträge und Pauschbeträge verdoppeln sich, etwa der Sparerpauschbetrag auf 2.000 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag auf 72 €. Die Steuer wird nach dem Splittingverfahren berechnet.
Alternativ ist eine Einzelveranlagung möglich, die sich nur in Sonderfällen lohnt.
Beispiel
Ein Paar mit 70.000 € und 10.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt zusammen veranlagt deutlich weniger als zwei Einzelveranlagungen.
Rechner
Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.