Wer insgesamt ein niedriges Einkommen hat, zahlt auf Kapitalerträge mit 25 % Abgeltungsteuer mehr, als sein persönlicher Steuersatz wäre. § 32d Abs. 6 EStG erlaubt deshalb, die Erträge in die normale Veranlagung einzubeziehen. Das Finanzamt prüft dann, welche Variante günstiger ist.
Der Antrag erfolgt in der Anlage KAP. Er lohnt sich typischerweise für Rentner, Studierende oder Menschen in Elternzeit.
Beispiel
Eine Rentnerin mit 13.500 € zu versteuerndem Einkommen und 2.000 € Zinsen zahlt mit Günstigerprüfung weniger als die von der Bank einbehaltenen 263,75 € auf 1.000 €.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.