Wer mit allen Einkünften voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Legt man sie der Bank vor, behält diese keine Abgeltungsteuer ein, auch wenn die Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen. Sie gilt bis zu drei Jahre.
Typische Nutzer sind Kinder mit größerem Vermögen, Studierende und Rentner mit kleinen Renten.
Beispiel
Ein Kind mit 50.000 € Erbe auf dem Festgeldkonto und 1.500 € Zinsen bekommt mit NV-Bescheinigung alles steuerfrei ausgezahlt.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.