Mit einem Freistellungsauftrag nach § 44a EStG weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einem Betrag steuerfrei zu lassen. Alle Aufträge zusammen dürfen den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) nicht übersteigen. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Meldungen ab.
Sinnvoll ist eine Aufteilung nach den erwarteten Erträgen je Bank. Für Kinder gibt es eigene Aufträge mit deren Steuer-ID.
Beispiel
Bei 800 € erwarteten Zinsen bei Bank A und 400 € bei Bank B verteilt man 667 € und 333 €.
Rechner
Freistellungsauftrag-Aufteiler: Sparerpauschbetrag optimal auf bis zu fünf Banken verteilen
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.