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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32d EStG

Abgeltungsteuer

Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Seit 2009 werden private Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sondern pauschal mit 25 % (§ 32d EStG). Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie ab, damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, für Kirchenmitglieder außerdem 8 oder 9 % Kirchensteuer, wobei sich die Abgeltungsteuer dann leicht ermäßigt.

Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) bleiben Erträge frei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann man in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.

Beispiel

Bei 1.500 € Zinsen und erteiltem Freistellungsauftrag über 1.000 € werden 500 € besteuert: 125 € Abgeltungsteuer plus 6,87 € Solidaritätszuschlag.

Rechner

Freistellungsauftrag-Aufteiler: Sparerpauschbetrag optimal auf bis zu fünf Banken verteilen

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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