Seit 2009 werden private Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sondern pauschal mit 25 % (§ 32d EStG). Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie ab, damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, für Kirchenmitglieder außerdem 8 oder 9 % Kirchensteuer, wobei sich die Abgeltungsteuer dann leicht ermäßigt.
Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) bleiben Erträge frei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann man in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
Beispiel
Bei 1.500 € Zinsen und erteiltem Freistellungsauftrag über 1.000 € werden 500 € besteuert: 125 € Abgeltungsteuer plus 6,87 € Solidaritätszuschlag.
Rechner
Freistellungsauftrag-Aufteiler: Sparerpauschbetrag optimal auf bis zu fünf Banken verteilen
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.