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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 20 EStG

Kapitalerträge

Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

§ 20 EStG zählt auf, was zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört: Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden, Ausschüttungen und Vorabpauschalen von Investmentfonds, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Fonds sowie Erträge aus bestimmten Versicherungen.

Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %, nach Abzug des Sparerpauschbetrags. Tatsächliche Werbungskosten sind nicht abziehbar.

Beispiel

Tagesgeldzinsen von 600 € und Dividenden von 300 € ergeben 900 € Kapitalerträge, die mit Freistellungsauftrag steuerfrei bleiben.

Rechner

Freistellungsauftrag-Aufteiler: Sparerpauschbetrag optimal auf bis zu fünf Banken verteilen

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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