Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Personen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nach beamtenrechtlichen Unfallvorschriften oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz bewilligt wurden, einen Pauschbetrag von 370 €. Die normale Witwenrente der Rentenversicherung gehört nicht dazu.
Beispiel
Eine Witwe, deren Mann bei einem Arbeitsunfall starb, erhält eine Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft und den Pauschbetrag von 370 €.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.