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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 33b Abs. 4 EStG

Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Pauschbetrag von 370 € im Jahr für Bezieher bestimmter Hinterbliebenenleistungen, etwa aus der Unfallversicherung.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Personen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nach beamtenrechtlichen Unfallvorschriften oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz bewilligt wurden, einen Pauschbetrag von 370 €. Die normale Witwenrente der Rentenversicherung gehört nicht dazu.

Beispiel

Eine Witwe, deren Mann bei einem Arbeitsunfall starb, erhält eine Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft und den Pauschbetrag von 370 €.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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