Pauschbeträge vereinfachen die Besteuerung: Statt jede Ausgabe zu belegen, setzt das Finanzamt einen festen Wert an. Wer höhere Aufwendungen hat, kann sie nachweisen. Beispiele sind der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der Sparerpauschbetrag von 1.000 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Pflegende.
Beim Sparerpauschbetrag sind höhere Werbungskosten ausnahmsweise ausgeschlossen.
Beispiel
Wer 900 € Werbungskosten hat, bekommt trotzdem 1.230 € abgezogen.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.