Werbungskosten nach § 9 EStG mindern die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Kapital oder Renten. Bei Arbeitnehmern gehören dazu Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungen, Homeoffice-Pauschale, Umzüge aus beruflichen Gründen und doppelte Haushaltsführung.
Ohne Nachweis gelten Pauschbeträge: 1.230 € für Arbeitnehmer, 102 € für Renten. Höhere Kosten belegst du in der Steuererklärung.
Beispiel
Fahrtkosten 1.800 €, Laptop 400 €, Fortbildung 300 €: 2.500 € Werbungskosten, 1.270 € mehr als die Pauschale.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.